Albrechts Nachfolger. 13
vererbte. Fast immer treu auf der Seite des Kaisers stehend, durfte sich diese
mancher Förderung durch die Kaiser erfreuen. Nach dem Sturze Heinrichs des
Löwen erhielt Otto I. herzogliche Rechte auch über die Altmark und erwarb die
Erzkämmererwürde, die Albrecht, wenn überhaupt, so nur für seine Person innegehabt
zu haben scheint, als ein der Markgrafschaft selbst zustehendes Recht. Auch
hat Otto, der mehrfach gegen die Pommern vorgedrungen war, die Lehenshoheit
über dieses Land erworben, und längere Zeit hindurch behauptet. Ein dauerndes
Verdienst um Deutschland erwarb sich Albrecht II. durch die große Energie, mit
welcher er die Dänen, die sich an den deutschen Küsten festsetzen wollten, bekämpfte
und ihnen die Herrschaft über die Südküste der Ostsee entriß. Andererseits aber
mußten Albrecht II. und sein Bruder Okto II., durch kirchlichen Bann, wie es
scheint, stark gefährdet, vielleicht auch in der durch den zeitweisen Mangel an Söhnen
hervorgerufenen Hoffnung, ihren weiblichen Nachkommen die Erbfolge zu sichern
oder durch die Absicht des Erzbischofs, ihren sächsischen Vettern das Erbe zu enlziehen,
gezwungen, ihren Allodialbesitz dem Erzbistum Magdeburg zu Lehen auftragen,
wodurch für die Folge schwere Bedrängnisse heraufbeschworen wurden.
Indessen die Gefahr des Aussterbens ging glücklich vorüber. Albrechts Söhne
Johann I. und Otto III. wurden in den Streit der Hohenstaufen und Welfen
tief hineingezogen und erwarben sich um dessen Beilegung, nachdem ihnen der
Kaiser nach mannigfachen Weiterungen 1231 die Belehnung mit Brandenburg,
zugleich aber auch mit Pommern erteilt hatte, erhebliche Verdienste. Auch war
ihr Ansehen im Reich ein so großes daß Markgraf Otto bei der Kaiserwahl von
1257 gewählt werden sollte. Für die Mark und beibr Germanisierung aber war
ihre Regierung von einschneidender Bedentung. Der langjährige Zehntstreit mit
dem Bischof von Brandenburg wurde beigelegt, heiße Kämpfe mit den hestigsten
Gegnern der Mark, dem Erzbischof von Magdeburg, dem Bischof von Halberstadt
und dem Markgrafen von Meißen endeten schließlich mit dem Siege der beiden
Brüder. Wichtiger aber waren ihre meist auf dem Wege des Vertrages gemachten
Erwerbungen, der Barnim und Teltow, ein großer Teil der Uckmark, die Oberlaufit
im Süden, die Länder Lebus, Steruberg, die Gebiete an der Warthe und
Netze. Damit war zugleich der Grund der späteren Neumark gelegt, und seit der
Gründung der Stadt Frankfurt der Handel auf der Oder in
märkische Hände übergegangen. Ueberhaupt ließen sich beide
Markgrafen wie die Pflege der Kultur so gerade auch die des
Handels, sowohl des Absatzes der Erzeugnisse des Landes,
wie die Durchführung fremder Erzeugnisse besonders angelegen
sein. Ein sehr günstiges Privileg König Wilhelms
(1252) eröffuete dem brandenburgischen Handel den leichtesten
Eingang in die Niederlande, und mit der erfolgreichen Be= ratteat Markgras
lämpfung der Pommern (1250) wie mit der Belehnung über Onos 11.
die wichtigste Handels= und Seestadt Lübeck durch König 1
Wilhelm erlangte Vrandenburg, obwohl die Stadt die Be- in Cnalsalbröb
lehnung nicht anerkannte, eine hervorragende Machtstellung Der gepanzerie und bebelm#e
an der See, die zugleich für den Verkehr und den Wohlbäohhwozenered
stand des Landes tiefgreisende Folgen hatte. Mit dem atn nenn
leichteren Absatz stieg der Wert des Acker= und Wald-- à#1⅜
baues, mit ihm und dem ausgedehnten Durchgangshandel dneln
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