620 Provinzialstände. — Vereinigte Ausschüsse.
verhielt sich der König gegen die Schrift des Ober-Präsidenten Schön „Woher
und Wohin?", welche die Bitte der Stände wacfertine, und die Schrift des
Arztes Jacoby „Vier Fragen eines Ostpreußen“, welche die Berufung der Reichsstände
als erwiesenes Recht"“ in Anspruch nahm, wurde dem Staatsanwalt
übergeben.
Energisch wies der König den Breslauer Magistrat in seine Schranken, und
damit war auch den ständischen Petitionen aus den Rheinlanden und Posen um
Reichsstände und Preßfreiheit die Aussicht auf Gewährung abgeschnitten. Wenn
aber umgekehrt die brandenburgischen und pommerschen Stände vor den zerstörenden
Absichten der Zeit waruten, sich also ein tief greifender Unterschied in
den Grundanschauungen über den Staat in den Ständen der verschiedenen Provinzen
zeigte, so begreist man die Zweifel mancher Minister und Generale, ob
die Verwaltung nunmehr die innere Einheit des Staates ohne die Unterstützung
kräftiger Reichsstände noch werde behaupten können. Der innere Gegensatz der
Provinzen schien nur durch die Einberufung einer Reichsversammlung überwunden
werden zu können, und die augenblicklichen Bedürfnisse des Staates forderten mit
Entschiedenheit einen solchen Schritt. Denn wie anders sollte man die Anleihe
aufbringen, die zum Bau der Ostbahn durch den Staat zur Verbindung des
Ostens mit dem Westen durchaus notwendig war, und die doch nach dem
Gesetz vom 17. Januar 1820 nur unter Zustimmung der Reichsstände beschlossen
werden konnte?
Doch nimmer konnte Friedrich Wilhelm, aufgewachsen in der Zuneigung für
Rußland und Oesterreich ein Prinzip gutheißen, das diese schroff verdammten, ein
Prinzip, dessen Ursprung nach seiner Auffassung in der Revolution lag, dessen Annahme
zur Revolution führen zu müssen schien. Und wie hätte er das feste Gesüge
seines Staates einem Geist und Sinn aussetzen können, der in Frankreich, in Belgien,
in England, in den süddeutschen Staaten so gefahrvolle Zustände geschaffen! Friedrich
Wilhelms Sinn ist nie dahin gegangen, er war vielmehr durchdrungen von dem
Gedanken, daß er das Beste seines Staates erstrebe, ja, daß er allen Wünschen
Genüge thue, wenn er die provinzialständische Verfassung, an der er selbst ja,
wie erwähnt, den hervorragendsten Anteil hatte, weiter ausbilde. Schon im
13 11 Februar 1841 legte er die Hand daran, und in der Meinung, nun „auch für
die ständischen Verhältnisse eine lebendigere Zeit zu beginnen“, gewährte er den
Provinzialständen eine alle zwei Jahre eintretende Berufung, wie auch eine gewisse,
doch mannigfach beschränkte Oeffentlichkeit. Weiter plante der König eine Zusammenberufung
der sämtlichen Provinzialversammlungen zu einem Vereinigten
Landtage, den er je nach Bedürfnis und nach seinem Ermessen einberufen wolle,
und außerdem wünschte er die Bildung von Ausschüssen, welche die Geschäfte bei
der Staatsschuldenkommission versehen und der so dringend notwendigen Eisenbahn-Anleihe
ihre Zustimmung geben sollten. Vor einer Zentralversammlung warnte
Metternich den König entschieden, denn als Abgeordnete der Provinzen würden
die Männer berufen werden, als Reichsstände aber aus einander gehen. Auch traten
ien zunächst, am 18. Oktober 1842 nur die Vereinigten Ausschüsse der Stände zusammen,
die in ihrer bescheidenen Rolle doch weder den Wünschen des Landes,
noch auch dem Bedürfnis der Regierung entsprachen. Denn die Bewilligung der
Anleihe lehnten sie, als über ihre Rechte hinausgehend, ab, und auch der König
stellte die alleinige Befugnis der Reichsstände in dieser Frage nicht in Abrede.