Full text : Geschichte des Preußischen Staates

620  Provinzialstände.  —  Vereinigte  Ausschüsse.

verhielt  sich  der  König  gegen  die  Schrift  des  Ober-Präsidenten  Schön  „Woher
und  Wohin?",  welche  die  Bitte  der  Stände  wacfertine,  und  die  Schrift  des
Arztes  Jacoby  „Vier  Fragen  eines  Ostpreußen“,  welche  die  Berufung  der  Reichsstände
  als  erwiesenes  Recht"“  in  Anspruch  nahm,  wurde  dem  Staatsanwalt
übergeben.

Energisch  wies  der  König  den  Breslauer  Magistrat  in  seine  Schranken,  und
damit  war  auch  den  ständischen  Petitionen  aus  den  Rheinlanden  und  Posen  um
Reichsstände  und  Preßfreiheit  die  Aussicht  auf  Gewährung  abgeschnitten.  Wenn
aber  umgekehrt  die  brandenburgischen  und  pommerschen  Stände  vor  den  zerstörenden
  Absichten  der  Zeit  waruten,  sich  also  ein  tief  greifender  Unterschied  in
den  Grundanschauungen  über  den  Staat  in  den  Ständen  der  verschiedenen  Provinzen
  zeigte,  so  begreist  man  die  Zweifel  mancher  Minister  und  Generale,  ob
die  Verwaltung  nunmehr  die  innere  Einheit  des  Staates  ohne  die  Unterstützung
kräftiger  Reichsstände  noch  werde  behaupten  können.  Der  innere  Gegensatz  der
Provinzen  schien  nur  durch  die  Einberufung  einer  Reichsversammlung  überwunden
werden  zu  können,  und  die  augenblicklichen  Bedürfnisse  des  Staates  forderten  mit
Entschiedenheit  einen  solchen  Schritt.  Denn  wie  anders  sollte  man  die  Anleihe
aufbringen,  die  zum  Bau  der  Ostbahn  durch  den  Staat  zur  Verbindung  des
Ostens  mit  dem  Westen  durchaus  notwendig  war,  und  die  doch  nach  dem
Gesetz  vom  17.  Januar  1820  nur  unter  Zustimmung  der  Reichsstände  beschlossen
werden  konnte?

Doch  nimmer  konnte  Friedrich  Wilhelm,  aufgewachsen  in  der  Zuneigung  für
Rußland  und  Oesterreich  ein  Prinzip  gutheißen,  das  diese  schroff  verdammten,  ein
Prinzip,  dessen  Ursprung  nach  seiner  Auffassung  in  der  Revolution  lag,  dessen  Annahme
  zur  Revolution  führen  zu  müssen  schien.  Und  wie  hätte  er  das  feste  Gesüge
seines  Staates  einem  Geist  und  Sinn  aussetzen  können,  der  in  Frankreich,  in  Belgien,
in  England,  in  den  süddeutschen  Staaten  so  gefahrvolle  Zustände  geschaffen!  Friedrich
Wilhelms  Sinn  ist  nie  dahin  gegangen,  er  war  vielmehr  durchdrungen  von  dem
Gedanken,  daß  er  das  Beste  seines  Staates  erstrebe,  ja,  daß  er  allen  Wünschen
Genüge  thue,  wenn  er  die  provinzialständische  Verfassung,  an  der  er  selbst  ja,
wie  erwähnt,  den  hervorragendsten  Anteil  hatte,  weiter  ausbilde.  Schon  im

13  11  Februar  1841  legte  er  die  Hand  daran,  und  in  der  Meinung,  nun  „auch  für
die  ständischen  Verhältnisse  eine  lebendigere  Zeit  zu  beginnen“,  gewährte  er  den
Provinzialständen  eine  alle  zwei  Jahre  eintretende  Berufung,  wie  auch  eine  gewisse,
doch  mannigfach  beschränkte  Oeffentlichkeit.  Weiter  plante  der  König  eine  Zusammenberufung
  der  sämtlichen  Provinzialversammlungen  zu  einem  Vereinigten
Landtage,  den  er  je  nach  Bedürfnis  und  nach  seinem  Ermessen  einberufen  wolle,
und  außerdem  wünschte  er  die  Bildung  von  Ausschüssen,  welche  die  Geschäfte  bei
der  Staatsschuldenkommission  versehen  und  der  so  dringend  notwendigen  Eisenbahn-Anleihe
  ihre  Zustimmung  geben  sollten.  Vor  einer  Zentralversammlung  warnte
Metternich  den  König  entschieden,  denn  als  Abgeordnete  der  Provinzen  würden
die  Männer  berufen  werden,  als  Reichsstände  aber  aus  einander  gehen.  Auch  traten

ien  zunächst,  am  18.  Oktober  1842  nur  die  Vereinigten  Ausschüsse  der  Stände  zusammen,
  die  in  ihrer  bescheidenen  Rolle  doch  weder  den  Wünschen  des  Landes,
noch  auch  dem  Bedürfnis  der  Regierung  entsprachen.  Denn  die  Bewilligung  der
Anleihe  lehnten  sie,  als  über  ihre  Rechte  hinausgehend,  ab,  und  auch  der  König
stellte  die  alleinige  Befugnis  der  Reichsstände  in  dieser  Frage  nicht  in  Abrede.