Das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst ist
mit dem 5. Dezember 1916 in Kraft getreten. Wir lassen
im nachfolgenden den Wortlaut des Gesetzes und der in-
zwischen erlassenen Ausführungsbestimmungen folgen.
Durch Anmerkungen (in Kleindruck) zu einzelnen Para-
graphen geben wir Hinweise auf die Anwendung und die
zu erwartenden sozialpolitischen Wirkungen des Gesetzes,
ohne damit eine erschöpfende Klärung der bei der Durch-
führung des Gesetzes immer von neuem auftauchenden
Fragen etwa schaffen zu fönnen.
Berlin, März 1917.
Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.