Full text: Gesetz betr. den vaterländischen Hilfsdienst.

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des Arbeitgebers, bei dem der Arbeitnehmer beschäftigt war, 
gerade ein Hilfsdienstbetrieb war: der Abkehrschein ist stets 
erforderlich, wenn es sich um einen hilfsdienstpflichtigen Arbeit- 
nehmer handelt. 
Da somit die Erteilung des Abkehrscheins, und insbesondere 
die Erteilung eines vollkommenen Akkehrscheins eine sehr wich- 
tige Sache ist, schlägt die Rechtsabteilung vor, sich folgender 
Muster zu bedienen: 
1. Muster für den Abkehrschein, den der Arbeitgeber ausstellt: 
  
Dieser Schein ist bei der einstellenden Firma ab- 
zugeben. 
Abkehrschein 
(§ 9 des Gesetzes 
über den vaterländischen Hilfsdienst) 
Dem geboren am 
der vom bis bei mir — uns — in dem 
(Ort, Straße, Hausnummer) belegenen Betriebe beschäftigt 
war, wird hiermit bescheinigt, daß er die Beschäftigung bei 
mir — uns — mit meiner — unserer — Zustimmung auf- 
gegeben hat. 
den 191 
Unterschrift 
(Name oder Firma des Arbeitgebers oder der Organisation)