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des Arbeitgebers, bei dem der Arbeitnehmer beschäftigt war,
gerade ein Hilfsdienstbetrieb war: der Abkehrschein ist stets
erforderlich, wenn es sich um einen hilfsdienstpflichtigen Arbeit-
nehmer handelt.
Da somit die Erteilung des Abkehrscheins, und insbesondere
die Erteilung eines vollkommenen Akkehrscheins eine sehr wich-
tige Sache ist, schlägt die Rechtsabteilung vor, sich folgender
Muster zu bedienen:
1. Muster für den Abkehrschein, den der Arbeitgeber ausstellt:
Dieser Schein ist bei der einstellenden Firma ab-
zugeben.
Abkehrschein
(§ 9 des Gesetzes
über den vaterländischen Hilfsdienst)
Dem geboren am
der vom bis bei mir — uns — in dem
(Ort, Straße, Hausnummer) belegenen Betriebe beschäftigt
war, wird hiermit bescheinigt, daß er die Beschäftigung bei
mir — uns — mit meiner — unserer — Zustimmung auf-
gegeben hat.
den 191
Unterschrift
(Name oder Firma des Arbeitgebers oder der Organisation)