Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1810. (1)

Chronologische Uebersicht 
der in der Gesetz-Sammlung für die Koniglichen Preußischen Staaten 
vom Jahr 1810. enthaltenen Königl. Verordnungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
— 
Datum z * 
des. Inhalt der Verordnungen. 5 Pagina. 
S12 
Gesetzes. 5#1 
— —-— 
1810. 
27. Octobr. Verordnung über die Erscheinung und den Verkauf der neuen Gesetz 
sammlung 11 1 
— — — — ülber die veränderte Verfassung aller obersten Staats- Be- · 
hörden in der Preußischen Monarchie . 12 3 
— — Edikt über die Finanzen des Staats und die neuen Einrichtungen wegen 
der Abgaben u. s. w. 23 25 
28 — — über die neuen Consumtions= und Lurus= Steuern 3J5 33 
— — Reglement wegen Zahlung, Erhebung und Controllirung der durch « 
dasEdcktvom27stendMverordnetenLand Consccintc01w- — 
Steuer . . . . . . .36 40 
— — Edikt wegen Aufhebung des Vorspanns 47 77 
— — — wegen der Mühlen-Gerechtigkeit und Aufhebung des Mühlen= 
« Zwangs, des Bier= und Branntwein-Zwangs in der ganzen 
Monarchie . . . .410 95 
— — Mühlen--Ordnung für die gesammte Monarchie 411 98 
30 — Edikt über die Einziehung sämmtlicher geistlichen Güter in der Monarchie 2 4 32 
— — — über die Aufhebung der Natural-Fourage- und Brod— Lieferung 48 7 
— — Königlicher Befehl an das gesammte Staats-Ministerium über die nach-- 
gelassene Verschuldung der Substanz bey Lehn= und - # 
Gütern .17 151 133 
2. Novbr. Edikt über die Einführung einer allgemeinen Gewerbe= Steuer 4 9 79 
8 — GGesinde-Ordnung für sämmtliche Provinzen der Preußischen Monarchie 5 13 101 
11 — (Cowention wegen gegenseitiger Befreiung der Unterthanen sämmtlicher 
Königl. Preuß. Staaten und des Herzogthums Warschau von 
dem bisher bestandenen Abschoß= und Abfahrtsgelde 716 135 
20 — Edikt über den Vor= und Aufkauf in der ganzen Monärchte 4|124100 
— — Stempel-Gesetz für die ganze Monarchie . . . . 6114 121 
43. Decbr.]Königlicher Befehl über die Zahlung der Capitalien= und Zinsen-Steuer 8.17 141 
28 — Reglement wegen Eirnrschtung der akademischen Grrichtsbarkeit bei d den 
" Universitäten . . . . . . .38;18 142 
  
 
	        
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