Datum.
des
Gesetzes.
Ausgege-
ben zu
Berlin.
Inn h. a #l #t.
JNo.
des
Stücks.
No.
des Ge-
setzes.
Seite.
44. Mai.
14.
4. Juni.
3.
19.
20.
27.
27.
23. Juli.
25. Juli.
26. August.
30. Juni.
—
3. October.
26. August.
Authentische Uebersetzung der zwischen Preußen
und Westphalen wegen der Grenz- und dahin
gehörigen Angelegenheiten abgeschlosenen Con-
vention.
Authentische Uebersetzung der zwischen Preußen
und Westphalen wegen Auslicferung der Ver-
brecher und Vagabunden abgeschlossenen Con-
vention.
Uebereinkunft wegen Aufhebung des Abschosses
zwischen den Königl. Preußischen und Konigl.
Bayerschen Staaten. .
VerordnungüberdieErmäßigungdesAusfuhr-
Imposts für Wolle von 2 Thlr. pro Stein auf
4 gGr.
Verordnung betreffend das Verbot der Einfuhr alker
Baumwollen-Fabrik-Waaren aus dem 8Koö-
nigreich Preußen in die übrigen Königl. Pro-
vinzen.
Königl. Befehl, daß künftig nicht mehr auf Todes--
strafe des Schwerdts, sondern auf die des Beils
erkannt werden 1 oll.
Verordnung, die Aufhebung des algemeinen In-
dults betreffend. . . .
Edikt wegen Veräußerung der Domainen, Forsten
und geistlichen Güter.
Deklaration des Stempelgesetzes für die ganze
Monarchie vom 20sten November 1810.
Königl. Befehl, wonach,
Stand, zur Bezahlung von Alimenten,
auch beim Militair-
Ge-
hälter
17.
19.
16.
22.
41.
48.
34.
36.
37.
38.
230.
236.
248.
197.
198.