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(No. 1953.) Allerhöchste Kabinetsordre vom 14ten Angust 1813., daß Künftightn die
Bergleute, wenn sie zum Kriegesdienst ausgehoben werden, nur zum
Mineur= oder Pionierdienst gebraucht werden sallen.
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We gleich das Privilegium vom 3ten Dezember 1709., die Werbefreiheit
der Bergleute betreffend, den gegenwärtigen Zeitumsiänden nicht
mehr angemessen ist: so will IJch doch zum Besten des Bergbaues und
Meiner treuen Bergleute, und in Betracht der Fährlichkeit und Mühsamkeit
ihres Berufs, jene in vielen andern Ländern, in gleicher Weise übliche
Begünstigung, jedoch mit der Beschränkung aufrecht erhalten, daß künftighin
die Bergleute, wenn sie zum Kriegsdienst ausgehoben werden, nur zum
Mineur= oder Pionierdienst gebraucht werden sollen; dagegen bleibt ihnen
nach wie vor unbenommen, als Freiwillige unter Meine Fahnen in Reihe
und Glied zu treten.
Landeck, den 14ten August 1813.
Friedrich Wilhelm.
An
den Staatskanzler Freiherrn von Hardenberg.
No. 194.)