Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1813. (4)

(No. 152.) Edikt wegen Annahme der Tresorscheine. Vom 19ten Januar 1813. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen ꝛc. ꝛc. 
Die gefahrvolle Lage, in die der Krieg zwischen Frankreich und Ruß- 
land Unsere Staaten versetzt hat, fordert Uns zu Maaßregeln auf, durch wel- 
che die Vertheidigung des Vaterlandes bewirkt, die Selbstständigkeit Unsers 
Reichs erhalten, und das Wohl Unserer getreuen Unterthanen behauptet wer- 
den kann. 
Mit Vertrauen erwarten Wir von ihrer Ergebenheit, von ihrer Va- 
terlandsliebe und von ihrem anererbten Muth in Zeiten der öffentlichen Noth, 
daß Ihnen kein Opfer zu schwer seyn werde, Uns hiebei zu unterstützen. 
Wir sehen Uns genöthigt, Uns ohne Aufschub zu Anstrengungen zu ent- 
schließen, durch welche die Gefahr von Unsern Staaten abzuwenden steht, 
und da die Einziehung der hiezu unentbehrlichen Geldmittel von Unsern ein- 
zelnen Unterthanen, einen zu großen Zeitverlust mit sich führen würde; so 
haben Wir beschlossen, Uns zu den unvermeidlichen Ausgaben, der schon vor- 
handenen Tresorscheine zu bedienen, und verordnen zu diesem Zweck Nach- 
stehendes: 
. 1. Unsere Verordnung vom 4ten Februar 1806. wegen der in 
Umlauf zu bringenden Tresorscheine, wird hierdurch in dem Maaße her- 
gestellt, daß die Tresorscheine im innern Verkehr und zu jeder Zahlung, 
die in Silbergeld zu leisten ist, dem baaren Gelde gleich geachtet werden 
sollen. 
6 2. Hiernach können alle Zahlungen in Silbergeld, sowohl an öf- 
fentliche Kassen und aus denselben, als im Privatverkehr, mit Tresorscheinen 
bestritten werden. 
§. 3. Ausgenommen jedoch sind: 
a) Zinsenzahlungen auf Unsere auswärtigen Staatsanlethen; 
b) Zahlungen aus Wechseln und Anweisungen der Kaufleute und aus dem 
kaufmännischen Waarenverkehr; 
c) Zahlungen an die Salzbasse, da solche das Salz im Auslande mit baa- 
rem Gelde kaufen muß. 
g. 4.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.