Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1813. (4)

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Gesetz-Sammlung
fuͤr  die

Königlichen  Preußischen  Stgaten.

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—  No.  3.  —

 

 

 

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(No.  153.)  Verordnung  über  die  Aufhebung  der  bisherigen  Exemtion  von  der  Kantonpflichtigkeit
  für  die  Dauer  des  Krieges.  Vom  Oten  Februar  1813.

Wir  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von
Preußen  2c.  2c.

haben  in  Erwägung  der  von  Unsern  getreuen  Unterthanen  längst  anerkannten
  Verbindlichkeit  eines  jeden  waffenfähigen  Bürgers,  sein  Vaterland  zu
vertheidigen,  dessen  Erhaltung  ihm  und  seinem  Vermögen  Schutz  und  gesetzliche
  burgerliche  Freiheit  gewährt,  bereits  mittelst  der  auf  Unserm  Befehl
  erlassenen  Aufforderungen  allen  gebildeten  Jünglingen  Gelegenheit  zu
geben  beabsichtigt,  durch  den  ODienst  bei  der  Artillerie  oder  unter  den  freiwilligen
  Jägern  ihren  guten  Willen  mit  der  That  zu  äußern,  und  sich  Ansprüche
  auf  unvergänglichen  Ruhm  und  auf  den  Dank  eines  erkenntlichen
Vaterlandes  zu  erwerben.

In  Uebereinstimmung  mit  diesen  Anordnungen  und  um  jede  Unkunde
über  Unsere  Absichten  zu  begegnen,  verordnen  Wir,  daß  für  die  Dauer
des  Krieges  alle  Ausnahmen  von  der  Verpflichtung  zum  Militairdienst  nach
der  bisherigen  Kantonverfassung  unter  nachfolgenden  Bestimmungen  hiemit
aufgehoben  seyn  sollen:  Es  soll  zwar  einem  jeden  bisher  Eximirten  zwischen
  dem  vollendeten  17ten  und  24sten  Jahre  überlassen  werden,  sich  freiwillig
  den  Jägerabtheilungen  zu  Fuß  oder  zu  Pferde,  oder  der  Artillerie
nach  eigener  Wahl  zu  widmen,  derjenige  aber,  der  nicht  binnen  acht  Tagen
  nach  der  Publikation  dieser  Verordnung  sich  bei  der  Ortsobrigkeit  dazu
  freiwillig  meldet,  welche  die  Verpflichtung  hat,  solches  sogleich  dem  gewählten
  Bataillon  oder  Kavallerieregiment  anzuzeigen,  soll  jene  Wahl  nicht
mehr  auszunben  befugt  seyn,  und  er  soll  bei  derjenigen  Truppengattung

Jahrgang  1813.  C  ange-(Ausgegeben

  zu  Berlin  den  13ten  Februar  1813.)