Datum
des
Gesetzes.
Ausgege-
ben zu
Berlin.
Inh a l t.
No.
des
Stücks.
No.
des Ge-
setzes.
Seite.
20. März.
31
6. April.
—.
12
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20
21
28
4. Mai.
8. April.
26. Juni.
23. April.
16. Juli.
24
26. Juni.
16. Juli.
Allgemeines Paßreglement für gesammte Ko-
niglich-Preußische Staaren .
Allerhöchste Kabinetsorder wegen Organisation
der Landwehr
Allerhöchste Kabinetsorder, daß auch die im
Amte stehenden Geistlichen und Schullehrer
von der Verbindlichkeit der Landwehr beizu-
treten, ausgenommen seyn sollen
General-Pardon für alle Deserteurs und alle
ohne Erlaubniß außer Landes gegangene
oder wegen leichter Vergehungen entwichene
Preußische Unterthanen, die sich bis zum
l5ten Juni dieses Jahres frezwillg wieder
einfnden . .
Edikt, die Abberufung der in feindlichen
Kriegsdiensten stehenden Preußischen Unter-
thanen und den General-Pardon fur diesel-
ben betreffend
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die wi-
schen verschiedenen Kontrahenten bestehenden
Verträge, welche die gesetzlich gegebene Ge—
werbefreiheit beschränken
Allerhöchste Erklärung der Verordnung vom
1Iten März 1812., daß kein Staatsbürger
südischer Religion, hähere als den Kaufleu-
ten erlaubte Zinsen, rechesgültigerweise, sich
versprechen noch zahlen lassen dürfe
Verordnung über den Landstum
Allerhochste Kabinerksorder, daß in Hinsicht
der Streitigkeiten zwischen Pächtern und
Verpächrern nicht der Tag des Dilsirer Frie-
dens-Drakcars, sondern die Evakuation des
Landes, als der Zeirtpunke des beendigten
Kriegs-Zustands anzunchmen ist
Allerhochste Kabinetsorder, wegen der ESuspen=
sion der Prozesse, bei welchen Milikairper-
sonen
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