Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1814. (5)

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Die gegen die Luxussteuerpflichtigen schwebenden Prozesse, welche 
keinen andern Grund als die Nichtbeobachtung der vorgeschriebenen Förm- 
lichkeiten der Deklaration haben, sind sämmtlich niederzuschlagen. Wir ha- 
ben hiernach Unserm Finanzminister die erforderlichen Befehle ertheilt. 
Gegeben Hauptquartier Chaumont, den 2ten März 1814. 
Friedrich Wilhelm. 
Hardenberg. Bülow. 
(No. 215.) Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Stempelfreiheit der Quittungen 
der aus der Justizoffizianten -Wittwenkasse zu zahlenden Penstonen. 
Vom 2t6en März 1814. 
D, die aus der Justizoffizianten-Wittwenkasse zu zahlenden Pensionen nur 
als Almosen zu betrachten sind; so finde Ich kein Bedenken, nach Ihrem 
Antrage vom 3Zsten Januar d. J. die Quittungen über Pensionen aus ge- 
nannter Kasse für stempelfrei zu erklären, und überlasse Ihnen, hievon den 
Justizminister von Kircheisen in Kenntniß zu setzen und das weiter Nöthige 
zu veranlassen. 
Chaumont, den 2ten März 1814. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staats= und Finanzminister von Bülow. 
  
  
(No. 21 6.)
	        
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