Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1814. (5)

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Die  gegen  die  Luxussteuerpflichtigen  schwebenden  Prozesse,  welche
keinen  andern  Grund  als  die  Nichtbeobachtung  der  vorgeschriebenen  Förmlichkeiten
  der  Deklaration  haben,  sind  sämmtlich  niederzuschlagen.  Wir  haben
  hiernach  Unserm  Finanzminister  die  erforderlichen  Befehle  ertheilt.

Gegeben  Hauptquartier  Chaumont,  den  2ten  März  1814.

Friedrich  Wilhelm.

Hardenberg.  Bülow.

(No.  215.)  Allerhöchste  Kabinetsorder,  betreffend  die  Stempelfreiheit  der  Quittungen
der  aus  der  Justizoffizianten  -Wittwenkasse  zu  zahlenden  Penstonen.
Vom  2t6en  März  1814.

D,  die  aus  der  Justizoffizianten-Wittwenkasse  zu  zahlenden  Pensionen  nur
als  Almosen  zu  betrachten  sind;  so  finde  Ich  kein  Bedenken,  nach  Ihrem
Antrage  vom  3Zsten  Januar  d.  J.  die  Quittungen  über  Pensionen  aus  genannter
  Kasse  für  stempelfrei  zu  erklären,  und  überlasse  Ihnen,  hievon  den
Justizminister  von  Kircheisen  in  Kenntniß  zu  setzen  und  das  weiter  Nöthige
zu  veranlassen.

Chaumont,  den  2ten  März  1814.

Friedrich  Wilhelm.

An
den  Staats=  und  Finanzminister  von  Bülow.

 

 

(No.  21  6.)