43
tionsgerichts in Bamberg, Karl August
Freiherrn von Seckendorf,
2. den königlichen Direktor des Ober Appellationsgerichts,
Franz Arnold Van der
Becke;
für die Sektion des Innern;
3. den Staatsrath und bisherigen Hofkommissir
Ignaz Franz Freiherrn von
Gruben;
4. den bisherigen Staatsrath Christian Jo
hann Baprist von Wagner,
für die Sektion der Finanzen;
5. den königlichen Vicehrdsidenten des obersten
Rechnungshofes Franz Sales von
Schilcher.
. den königlichen geheimen Rath Klemens
von Neumayr,
Vermöge allerhöchster Entschließung vom
3. Mai d. J. haben Seine Mazestät der
König die bisherigen wirklichen Staats=Räthe
im ordentlichen Dienste, Freiherrn
von Cetto und Freiherrn von Aretin,
mit Beibehaltung ihres Ranges und unter
Bezeigung allerhöchstdero Zufriedenheit mie
den in ihrer Eigenschaft als wirkliche Staats-Räthe
geleisteten Diensten; so wie die wirklichen
geheimen Räche und außerordentlichen
Gesandten und bevollmächtigten Minister
an den Höfen von Petersburg und
Londen, Gabriel Grafen De Bray und
Hubert von Pfeffel zu Staatsräthen in
außerordentlichen Dienste zu ernennen geruht.
444
Seine Mcjestät der König haben verm ög
allerhöchster Entschließung vom 3. Mai d. J.
allergnddigst geruht, zur Bildung der Expedition,
des Sekretariats, der Registratur
und Kanzlei bei dem General Sekretariate
des Staats Rathes Nachstehende, als:
1) den bisherigen Büreau Sekretär, Philipp
Heramer, zum expedirenden geheimen
Sekretär mit dem Range eines
wirklichen Raths;
den bisherigen Ober Registrator der Seiftunge
Sektion, Ferdinand Döllinger,
zum Registrator, mit dem Nange eines
wirklichen Rarhs;
den bisher bei der Schulden Tilgungs-Kommission
funktionirenden Officianten
Ferdinand Stademann zum wirklichen
Sekretär: und
den bisherigen Kanzellisten bei der Ministertal
Kriegs Kommission, Balthafar
Thalhammer, jum geheimen Kanzellisten,
zu ernennen.
2
#
#
3
4
Dienstes Nachrichten.
Seine Majestät der König geruhten ferner
am 10. April l. J. zu bewilligen, daß
den Justiz Kanzleiräthen des Herrn Fürsten
von Löwenstein zu Heubach, Kahl und
von Jagemann das Drödikat geheimer
Justigräthe beigelegt werden dürse; und
den Leibjäger Seiner Königlichen Hoheit
des Kronprinzen Friederich Scheidl zum
Revierjdger in Biberg zu ernennen;