Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1815. (6)

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(No. 259.) Allerhoͤchste Kabinetsorder an den Staatskanzler Fuͤrsten von Hardenberg 
vom 24sten Dezember 1814., in Betreff des Verlustes der Denk- 
münze für die Jahre 1813 und 1844. bei den aus dem Militair 
entlassenen Individuen. 
Ich habe bereits am 30sten Oktober c. die Militair-Behörden mit An- 
weisung versehen, wie es bei Militairpersonen mit dem Verlust der Denk- 
münze für die Jahre 1813 und 1844. gehalten werden soll; da aber hier- 
über auch in Ansehung der aus dem Militair entlassenen Individuen eine 
Bestimmung nöthig wird, so mögen Sie die Cioil-Gerichte anweisen lassen, 
bei Vergehungen vormaliger Militairpersonen, welche Kassation, imgleichen 
Zuchthaus oder Festungsarrest mit Strafarbeit nach sich ziehen, das Er- 
kenntniß mit auf den Verlust dieser Denkmünzen zu richten. 
Wien, den 24sten Dezember 1814. 
6 Friedrich Wilhelm. 
An . 
den Staatskanzler Fuͤrsten von Hardenberg. 
  
(No. 260.)
	        
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