Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1815. (6)

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c) Fuͤr das Abschlagen des Schweifs, falls ein anderer das 
Pferd englisirt hat . 8Gr. 
Sonst wird es nicht besonders berechnet. 
4) Für die Operation der Speichelfistel 1 Rthlr. 12 Gr. bis 2 Rthlr. 
e) = = Operation der Aderlaßfistel . 1Rthlr. bis 2 Rthlr. 
1) = = Ausroktung einer Geschwulst oder Stollbeule 
8g) .. Ausrottung schwammiger Gewächse am nunu bis 3 Rthlr. 
tern . 
11)--Operatwnder Kronen oder Huf Fistel 1 bis 3 Rthlr. 
i) = das Behandeln übel gespalteter Huse . 1 —2 Rthlr. 
k) die Behandlung bei schwerer Geburt . 2 — 3 Rlhhlr. 
1) das Kastriren eines Hengstes . 2 — 3 Rthlr. 
m) das Kastriren eines Füllens . .1—-·1’;Rthlr. 
14. Operation beim Rindvieh: 
a) Für den Bauchsiich. . . .12bi616G1-. 
b) Für das Ochsenschneiden . 1 bis 2 Rthlr. 
c) Für das Kälherschneiden . 8 bis 12 Gr. 
4) Für die Behandlung bei schwerer Geburt . 1 bis 3thlr. 
15. Operationen bei Schaafen: 
a) Für die Trepanation eines Drehschaafes . E bis 8 Gr. 
b) Für das Reinigen einer Heerde Schaafe von der Rände 
mit Zuthat der Medikamente fürs Stück . 2 bis 4 Gr. 
c) Für die Pocken-Einimpfung bei einer Heerde fürs Stck. # bis## Gr. 
10. Operationen bei Schweinen: 
a) Für das Oeffnen der Furunkeln beim Rankkorn. 4 bis 8 Gr. 
b) Für das Kastriren eines jungen Schweins . 3 bis 4 Gr. 
)Für das Kastriren eines Bayers oder Zuchtsau. 12 bis 16 Gr. 
17 Bei Krankheiten, wobei keine Operation oder nur nebenher 
statt findet, wird entweder der Gang mit 4 Gr. bezahlt, oder 
der Eigenthümer akkordirt mit dem Thierarzt über die Behand- 
lung und Medikamente. 
15. Werden mehrere Thiere in einem Stall an einer Krankheit, wie 
in der vorgehenden Nummer gedacht ist, behandelt, so ver- 
mindert sich darnach die Bezahlung, so daß je nach der Zahl 
der Thiere fuͤr jedes der Gang mit 2, #tel oder tel Gr. be- 
zahlt wird, oder auch die Kur und Medikamente im Ganzen 
darnach weniger kosten. 
 
	        
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