Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1815. (6)

In Sachen 
j „Tar uͤber uͤber uͤber von von 
Gebühren-Tare 20 bis 50 bis 400 bis200 bie 500 big 
50 Ril.100 Rtl.200 Ril. 1500 Ril.]2000 
für sämmtliche Landes-Justiz-Kollegia. inellnch.cy.el.r. u. 
darüber. 
No. . th.Gr.Rtl.G1-.Ntl.Gr.Ntl.Gr.NtI.Gt-, 
  
  
  
97Vidimations-Gebühren,wieNr.45.Abschnitt4. · ·s, 
98Vifitation.WenneineJustiz-Visitationdurchein»Mitglied-dcs 
Kollegiums abgehalten wird, so bekommt dasselbe täglich 3 Rthlr. 
und wenn auf dessen Kosten ein Referendarius zugezogen ist, 4 Rehlr. 
Diaͤten. 
« (Reskript v. 28sten September 1803.) 
99| Vollmacht. Fär die gerichtliche Aufnahme derselben—81232SHis 
□ 
Wenn dieselbe blos gerichtlich rekognoszirt wird, die niedrigsten Sätze 
sub Nr. 54. Litt. B. dieses Abschnitts mit 616 
100| Vormundschaft. Unvermögende Vormundschaften sind nach §. 2. 
Nr. 14. der Einleitung zu beurtheilen. Bei vermögenden Vormund 
schaften sind in den Fällen, wo der gegenwärtige Abschnitt keine » 
besondern Saͤtze bestimmt, eben dieselben Gebuͤhren zu entrichten, 
welche bei andern rechtlichen Angelegenheiten gleicher Art statt finden. 
Wechsel-Proteste; wenn deren gerichtliche Aufnahme verlangt wird, 
so sind dafuͤrr... . .. .... ... —S811122 Sbeis 
zu liquidiren. « ( ..- 4— 
10 
— 
4 0 · · 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Gebüh-
	        
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