In Sachen
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Gebühren-Tare bis P % 10 %6 200 bie His 200
für fämmtliche Untergerichte asshiseoeer
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No. . TiscknGkJNkkGixNicgszNkk.Gk.N-(.Gk,
ED.WirdderKontraktaqunsuchenderPartheiendurchein-Mitglied
«desGerichtsaußerhalbdemOrtedesGerichtsaufgenommen:fort--
hältderKommissariusdievorschriftsmäßigenDiåtenzdieSalaricn-
Kasse aber die Hälfte derjenigen Gebühren, welche sie erhalten haben
würde, wenn der Kontrakt an ordentlicher Gerichtsstelle, oder am
Orte, wo das Gericht seinen Sitz hat, ausgenommen worden wäre.
. Die Konfirmations-Gebühren sind unter den Ausfertigungs-Gebüh-
ren mit begriffen, und für die letztern werden in wichtigen Fällen
die doppelten Sätze Nr. 8. dieses Abschnitts liquidirt. .
51 Kopialien. Siehe Nr. 28. Abschnitt 1.
52 Kuratorium, incl. Ausfertigungs-Gebühren, der Satz wie für ein
«- ttest.
53Mandat. Siehe Dekret.
54|Mortifikations-Schein, die Sätze wie für ein Attest.
55 KNotifikatorium. Die Satze wie für ein Dekret.
56/Obligation. Die Sätze wie für eine Assignation.
57| Pactum suecessorium. Die Sätze wie für ein Testament.
58 Patentum ad domum. Siehe Nr. 23. und 24. Abschnitt 4.
50 Protestation. Für die gerichtliche Aufnahme derselben, wie für
eine Assignation, übrigens siehe Hypothek.
60] Quittung. Für die gerichtliche Aufnahme einer Quittung z. B. über · s
bezahlte Kaufgelder, wenn sie nicht etwa in dem Verlautbarungs- 6
Termin, oder bei einer andern Gelegenheit zugleich mit aufgenol-
men worden ist, und für die Aufnahme einer Quittung und Des
ccarge von Seiten eines Majorenngewordnnen 5— §8—121
61 Rechnung. Für jeden Termin zur Anlegung oder Abnahme dersel- Sb.10 8
ben, excl. der Kalkulaturgebühren, die Sätze sub voce Termin.
62 Rekognition. Für die gerichtliche Rekognition eines Instruments, -
oder der Unterschriften, die Saͤtze Nr. 50. litt. B.
63 Rekognitions-Schein über die Antretung oder Entsagung einer
Erbschaft, wie für ein Attest.
64 Rekognitions-Schein über die erfolgte-Deposition eines Testa-
ments, siehe Testament.
65/Rekognitions-Schein über die erfolgte Eintragung oder Löschung
im Hypothekenbuche. Siehe Hypothek.
66| Renunziation auf die weibliche Gerechtsame bei Bürgschaften u. s.
w., siehe Bürgschaft und Certioration.
67' Renunziation, Izz. B. auf eine Erbschaft zum Besten des nachfol-
genden Erben, wenn solche gerichtlich aufgenommen wird, die Ge-
bühren, wie für Aufnahme einer Assignation.
68| Requisition. Wie für ein Dekret.
69 Resolution. Dieselben Sätze.
70 Reoision einer Rechnung. Siehe Kalkulatur-Gebühren.
71Schenkung unter Lebendigen. Siehe Kontrakt.
72 Schenkung von Todes wegen. Siehe Testament.
73Schreibgebühren. Siehe Kopialien.
74Schuld-Instrument. Siehe Obligation.