Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1815. (6)

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o. 279.) An die Einwohner der Stadt und des Gebietes von Danzig des Eulmschen 
und Michelauschen Kreises, und an die Einwohnrr dee Stadt und des 
Gebietes von Thorn. Vom 15ten Mai 1815. 
(T 
Ich habe Euch durch Mein Besitznahme-Patent vom heutigen Tage wie- 
der in Eure uralten Verhältnisse zurückgeführt; Ich habe Euch dem Lande 
wiedergegebeu, dem Ihr ursprünglich angehört, und dem Ihr Eunern frühe- 
ren Wohlstand verdanktet. Ihr werdet in dieser Wiedervereinigung an der 
Konstitution Theil nehmen, welche Ich allen Meinen getreuen Unterthanen 
zu gewähren beabsichtige, und an der provinziellen Verfassung welche Meine 
Provinz Westpreußen erhalten wird. 
Diese Wiedervereinigung gewährt Euch Schutz und Sicherheit für Euer 
Eigenthum, die Gewißheit, die Früchte Eurer Industrie wieder selbst zu ge- 
nießen und die Aussicht auf eine ruhige Zukunft. Mit landesväterlicher 
Sorgfalt werde Ich bemüht sepn Euren tief erschütterten Wohlstand noch ein- 
mal gründen zu helfen. Ausschließlich mit der Zukunft beschäftigt, will Ich, 
daß jede Verirrung der Vergangenheit, der Vergessenheit übergeben wer- 
den soll. 
Ich werde durch die Zeitumstände verhindert den erneuerten Eid Eu- 
rer Treue in Person zu empfangen, und habe deshalb Meinen Ober-Pre- 
sidenten von Ostpreußen und Landbofmeister des Koönigreichs Preußen, 
von Auerswald aufgetragen, die Erbhuldigung in Meinem Namen von 
Euch in der Stadt Danzig zu empfangen und die diesfälligen nöthigen 
Verfügungen zu treffen. 
Gegeben zu Wien, den 15ten Mai 1815. 
Friedrich Wilhelm. 
  
  
(No. 208.)
	        
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