Object: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, welches an die Stelle des provisorischen 
Gesetzes vom 20. Juni 1871 tritt, höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem 
Staatsinsiegel versehen lassen. 
Weimar am 23. Februar 1872. 
Carl Alerander. 
G. Thon. Stichling. von Groß. 
Gesetz 
zu Ausführung des Bundesgesetzes über 
den Unterstützungs-Wohnsitz vom 6. Juni 
1870. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(311 I. Zufolge höchster Entschließung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, 
ist dem Fabrikanten Herrn Heinrich Bertrams zu Kaltenherberg, bei Remscheid 
in Rhein-Preußen ein Erfindungspatent auf eine neue Art von Knieblechröhren und 
eine Maschine zu deren Herstellung nach Maßgale der bei dem unterzeichneten 
Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Beschreibung unter allen Voraus- 
setzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung 
vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843, S. 13— 16) angegeben und 
begründet sind, auf die Dauer von fünf Jahren, von heute an gerechnet, ertheilt 
worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jahres- 
frist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Großherzogthum in 
Ausführung gekracht ist. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden 
ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 31. Januar 1872. 4 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements--Chef: 
Schambach.
	        
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