Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1816. (7)

cEin Kreiskalkulator. ..................................... .............. 1Rthlr. -Gr. 
8) Ein Kreissekretair oder anderer Unterbediente der 
Kreisverwaltung AA A AATTTT#T ... . . ... 1 — — 
h) Ein Bote, Polizeiausreiter 22222 H = — 12 — 
i) Ein Domainenbeamter, Gutsbesitzer 2c. bei Tara- 
tionen, Besichtigungen und sonstigen Aufträgen 1 — 12 — 
K) Ein Schulze .⅜°⅜DTv v°v°⅛Tv v v /##. : — 12 — 
Kassenbeamte, wenn sie kommissarische Aufträge erhalten sollten, werden, 
der Rendant dem Dirigenten eines Subalternbüreau's, der Kontrolleur, Buch- 
halter und Kassirer den Kalkulatoren, der Kassenschreiber und die Gehülfen den 
Kanzlisten gleich behandelt. 
#. 2. Von den Reisekosten. 
Die Reisekosten theilen sich: 
1) in Fuhrkosten, 
2) in Wagenmiethe und 
3) in Poststations= und Trinkgelder. 
Zu 1) versteht es sich von selbst, daß diejenigen Beamten, welche ein 
Firum zu den JFuhrkosten erhalten, dafür innerhalb ihrer Bestimmung keine 
Vergütigung weiter fordern können, dagegen tritt solche mit den vollen Sätzen 
ein, sobald das Geschäft außer den Grenzen ihres eigentlichen Oienstes liegt. 
Zur Reise mit Extrapost sollen berechtigt seyn: 
A. Von den Ministerien. 
Ein Direktor einer Verwaltung, auch ein Geheimer Staatsrath mit 4 Pferden 
Ein vortragender Nath mii . ... .. .... .... .......... . . . . 4 — 
Der Dirigent eines Subaltern-Bürcallss 2 — 
Expedienten, Kalkulatoren, Registratoren, Journalisten 2 — 
8. Von den Regierungen und in gleichem Range stehen- 
den Collegien. 
Ein Oberprasident .ni:::e:e:ee — 4 Pferden 
Ein Präsident und Direktor mit AAAAAADDDDDTDTTTDTDTcÜöAA 4 — 
Der Dirigent eines Subaltern-Büreauisss 2 — 
C. In den Proovinzen und Kreisen. 
1) Ein Konsistorial-, Kirchen= und Schulrath und ein Super- 
intendene itttt 3 — 
2) Ein Professor bei einer Universität oder Direktor eines 
GymnayyhhHH)H)H)H)HHH. r"sssarskeeeesenßnntn- . 3 — 
3)
	        
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