Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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C)  Des  Departements  der  Finanzen:
Des  Finanz-Ministerium.
a)  Bekanntmachung  des  Termins  zur  bevorstehenden  allgemeinen  Prüfung  der  Bewerber  um  Forststellen.

Seine  Königliche  Majestät  haben  auf  mehrere,  seit  einiger  Zeit  bei  Höchstdenselben
  unmittelbar  eingereichte  Gesuche  um  Zulassung  zur  Forstdienst-Prüfung,
Znädigst  zu  befehlen  geruhr,  daß  ein  Forstdienst-Prüfungs-Concurs  demnächst  wieder
angeordnet  werden  soll.

Eine  solche  Prüfung  wird  nun  nach  den  Bestimmungen  in  der  Bekanntmachung
durch  das  Regierungs-Blatt  Nro.  238  vom  6.  Mai  18283,  S.  297,  für  die  wissenschaftlich,
  so  wie  für  die  mehr  praktisch  gebildeten  Candidaten,

am  1y.  und  folgenden  Tage  des  Monats  August  d.  J.
vorgenommen  werden.  «

Es  haben  nun  die  nach  oben  bemerkten  zwei  Abtheilungen  sich  auöscheidenden
Examinanden  ihre  Bittschriften  um  Zulassung  zu  der  einen  oder  der  andern  Prüfung
mit  einem  ausführlichen  Verzeichniß  von  ihrem  Nationale  und  einer  Beschreibung  ilrer
bisherigen  Laufbahn,  belegt  mit  Zeugnissen  von  ihren  beziehungsweise  Lehrern  und
Vorgesehten,  an  die  Registratur  des  Finanz-Ministerium  bald  möglichst  und  spätesteus
bis  zum  r.  August  einzusenden;  worauf  sie,  so  wie  auch  alle  diejenigen,  welche  eine
Prüfung  im  Forstfache  bereits  nachgesucht  haben,  wenn  sie  bis  zum  :2.  August  nicht
zurückgewiesen  worden  sind,  den  1y.  desselben  Monats  Morgens  3  Uhr  dahier  in  dem
Kanzlei-Gebaude  des  vormaligen  Forsiraths  in  der  Friedrichs-Straße  Nro.  495  bei  der
Prüfungs-Commission  sich  einzufinden  haben,  um  das  Weitere  von  derselben  zu  vernehmen.


Besonders  haben  aber  die  wissenschaftlich  gebildeten  Candidaten,  die  sich  für  den
höhern  Forstdienst  prüfen  lassen  wollen,  sich  auch  noch  auszuweisen,  ob  ste  vom
K.  Studienrath  als  befähigt  für  das  Studium  auf  der  Universität  erkannt  worden
sind.

Stuttgart  den  25.  Juni  1329.
Varnbüler.