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(No. 324.) Besitzergreifungs-Protokoll wegen der Städte Saarbrücken und St. Johann
und der dazu gehdrigen Landgemeinden. Vom 30sten November 1815.
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Ich Endes-Unterschriebener, Königlich Preußischer Ober-Appellations-Nath
im Großherzogthum Niederrhein, Kraft vorstehender Vollmacht, König-
licher Kommissarius zur Besitz-Ergreifung der von Frankreich an Preußen
abgetretenen Gebiete, Oerter und Plätze, und bis zur definitiven Organisation
mit der Oberverwaltung dieser Gebiete, Oerter und Plätze beauftraget;
Habe mich heute, den 30sten November, Morgens 10 Uhr auf das
Rathhaus der Stadt Saarbrücken verfügt, und von dort, in Beglektung des
Herrn Ober-Bürgermeisters Zimmermann von Saarbrücken, sodann der Herren
Bürgermeister und Vorsteher der Gemeinden Saarbrücken, St. Johann, Mol-
stadt, Burbach, Rußhütte, Halberg, Arnual, Brebach, Güdingen, Bübin-
gen, Bischmisheim, Fechingen, Scheid, Scheiderberg, Rendrisch, Stahlham-
mer, Bliesransbach, Kleinblittersdorf, Auersmachen, Hanweiler, Rilchin-
gen, Gersweiler, Klarenthal, Ottenhausen, Krüghütte, Ludweiler, Karls-
brun, Naßweiler, Emmersweiler, St. Nikolaus, Lauterbach, Grosrosseln,
Geislautern, Völklingen, Werden, Fürstenhausen, Knausholz, Duttweiler,
Sulzbach, Fischbach, Neuhaus, Schwalbach, Derlen, Buß, Rittenhofen,
Kichenbach, Sellerbach, Engelfangen, Sprengen, Kölln und Elm; unter
dem Läuten der Glocken, in die Hauptkirche verfügt, woselbst die öffentlichen
Staatsbeamten, die gesammte Geistlichkeit, und die Bürger von Saarbräcken
und von den Landgemeinden sich versammelt fanden.
Das in Saarbrücken anwesende Königlich-Preußische Militair vom
ten Armeekorps war unter Gewehr getreten, und der feierliche Aufzug von
den Saarbrückschen Wehrmännern begleitet.
Nachdem der Herr Pfarrer Hildebrand eine Anrede gehalten, habe ich
vorstehende Vollmacht verlesen, und den Zweck meiner Sendung angegeben.
Sofort wurden die Herren Ober-Bürgermeister, Bürgermeister und Vor-
steher der obenbenannten Gemeinden, dem neuen Landesherrn verpllichtet,
welche in eigenem Namen und als Stellvertreter ihrer Gemeinde-Glieder,
Treue und Gehorsam Seiner Majestät dem König Friedrich Wilhelm
von Preußen und seinen Nachfolgern, und alle Unterthanen-Pflichten gegen
diesen neuen Landesherrn getreulich zu erfüllen, schwuren.
Ein eigener schriftlicher Abt wurde in dieser Hinsicht aufgesetzt, und
von allen Vorstehern unterzeichnet.
Ich habe demnach, in meiner Eigenschaft als Königlicher Kommissarius
erklärt, daß die reelle Besitznahme der Städte Saarbrucken und St. Johann
und aller obenbenannten Oerter, im Namen Seiner Majestät des Königs von
Preußen, meines allergnädigsten Herrn, vollbracht; verordnet, daß das Kö-
nigliche Preußische Wappen an allen Rath= und Gemeindehäusern aufgestellt