Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1816. (7)

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(No. 324.) Besitzergreifungs-Protokoll wegen der Städte Saarbrücken und St. Johann 
und der dazu gehdrigen Landgemeinden. Vom 30sten November 1815. 
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Ich Endes-Unterschriebener, Königlich Preußischer Ober-Appellations-Nath 
im Großherzogthum Niederrhein, Kraft vorstehender Vollmacht, König- 
licher Kommissarius zur Besitz-Ergreifung der von Frankreich an Preußen 
abgetretenen Gebiete, Oerter und Plätze, und bis zur definitiven Organisation 
mit der Oberverwaltung dieser Gebiete, Oerter und Plätze beauftraget; 
Habe mich heute, den 30sten November, Morgens 10 Uhr auf das 
Rathhaus der Stadt Saarbrücken verfügt, und von dort, in Beglektung des 
Herrn Ober-Bürgermeisters Zimmermann von Saarbrücken, sodann der Herren 
Bürgermeister und Vorsteher der Gemeinden Saarbrücken, St. Johann, Mol- 
stadt, Burbach, Rußhütte, Halberg, Arnual, Brebach, Güdingen, Bübin- 
gen, Bischmisheim, Fechingen, Scheid, Scheiderberg, Rendrisch, Stahlham- 
mer, Bliesransbach, Kleinblittersdorf, Auersmachen, Hanweiler, Rilchin- 
gen, Gersweiler, Klarenthal, Ottenhausen, Krüghütte, Ludweiler, Karls- 
brun, Naßweiler, Emmersweiler, St. Nikolaus, Lauterbach, Grosrosseln, 
Geislautern, Völklingen, Werden, Fürstenhausen, Knausholz, Duttweiler, 
Sulzbach, Fischbach, Neuhaus, Schwalbach, Derlen, Buß, Rittenhofen, 
Kichenbach, Sellerbach, Engelfangen, Sprengen, Kölln und Elm; unter 
dem Läuten der Glocken, in die Hauptkirche verfügt, woselbst die öffentlichen 
Staatsbeamten, die gesammte Geistlichkeit, und die Bürger von Saarbräcken 
und von den Landgemeinden sich versammelt fanden. 
Das in Saarbrücken anwesende Königlich-Preußische Militair vom 
ten Armeekorps war unter Gewehr getreten, und der feierliche Aufzug von 
den Saarbrückschen Wehrmännern begleitet. 
Nachdem der Herr Pfarrer Hildebrand eine Anrede gehalten, habe ich 
vorstehende Vollmacht verlesen, und den Zweck meiner Sendung angegeben. 
Sofort wurden die Herren Ober-Bürgermeister, Bürgermeister und Vor- 
steher der obenbenannten Gemeinden, dem neuen Landesherrn verpllichtet, 
welche in eigenem Namen und als Stellvertreter ihrer Gemeinde-Glieder, 
Treue und Gehorsam Seiner Majestät dem König Friedrich Wilhelm 
von Preußen und seinen Nachfolgern, und alle Unterthanen-Pflichten gegen 
diesen neuen Landesherrn getreulich zu erfüllen, schwuren. 
Ein eigener schriftlicher Abt wurde in dieser Hinsicht aufgesetzt, und 
von allen Vorstehern unterzeichnet. 
Ich habe demnach, in meiner Eigenschaft als Königlicher Kommissarius 
erklärt, daß die reelle Besitznahme der Städte Saarbrucken und St. Johann 
und aller obenbenannten Oerter, im Namen Seiner Majestät des Königs von 
Preußen, meines allergnädigsten Herrn, vollbracht; verordnet, daß das Kö- 
nigliche Preußische Wappen an allen Rath= und Gemeindehäusern aufgestellt
	        
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