Abgabe
No. Benennung Maeszstasb bsebe zum
der der den Städee: Zusammen
Vositio- der Versteue- Staats- 14
nen. steuerpflichtigen Gegenstaͤnde. rung. Kassen.Konds.
Ril. Gr. Pf.Rtl. Gr. Pf.Rtl. Gr.Bfl.
a) in Berlin Stück. 1——4
5. Kühe und Fersen ¾r! in Bresla Stück. 12 312—
) in allen übrigen Städee Stuͤck. 13 3—38—
“ a) in Berlin. . Stück.-—10 8——1.«’)—·
6. Kaͤlber - «
b) in allen uͤbrigen Staͤrten .. . . ! Stuͤck. 10 2——12—
7. Hammel, Schaafe, Böcke, Ziegen,
a) in Berinn Stück. +00
b) in allen übrigen Städrrren Stück.—0 2——
8. ISchaaf- und Ziegenlaͤmmer. . .... .. ... Stuͤck. —6 1———
Diese gelten als solche bei der Versteue-
rung nur bis zum Michaelistage.
Schweine a) in Berln Stück. —+2——8120|
5) in allen abrigen Staͤdten .. Stück. 12————46|—
10.Spanferkel. Stück. +4——1|1—5
Diese geiten n als sosche beider Verftruerung
nur bis zu einem Alter von 4 Wochen.
11.Beim Hausschlachten ist dem Schlachtenden
verskattet, an Stelle obiger Seücksätze, dos
auggeschlachtete Vieh ohne Kopf, Föße,
Haut und Cingeweide, dem Gewichte nach,
mit nebenstehenden Säten zu versteuern:
Rind- und Schaafvieh .. .. ... 10 Pfund. 26—— 63
Schweie 10 Pfund.— 188—S
Die Schlachtung muß jedoch vorher
verfassungsmäßig angemelder werden.
Zweite Abtheilung.
Eingangs-Akzise von inländi-
schen Mühlen-Fabrikaten
und Fleisch.
12. Mehl und Schroot, aus Weitzen, Gersten und
Buchweitzen; Krastmehl, Stärke, Puder;
Weitzengraupe, Grütze und Gries; Ger-
sten-, Perl= und andre seine Graupe; feine C1
weiß gemahlene Grüte u. Gries aus Gerste
und Buchweitzen und Schwaden-Grütse.Zenm#. 7—1 7
Schessel «
gestrichene-Ic- 48«—20-d
Mett,