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31 Rihlr. 18 Gr. 6 Pf. Ein und Achtzig Rthlr. 18 Gr. 6 Pf. als Antheil von den unsichern Aktivis,
zund das Herzogthum
33,756 Rthlr. 5 Gr. 9 P. Drei und Dreigig Tansend Sieben Hundert Sechs und Hunfzig.
Rthlr. 5 Gr. 9 Pf. zu 5 pro Cent zumbares Kapmal (incl. eines zu 41 pro Cent zins- v.
baren Kapilals von 11,000 Nthlr., welches nach 5 pro Cent nur zu 9,900 Nthlr. an- ven
gerechnet wird) dem sichern
3011 Rhlr. 13 Gr. 10 Pf. Drei Tausend und Eilf Rthlr. 13 Gr. 10 Pf. aus den unzins· sVernibgen.
baren Beständen, ·
13,540 Rthlr. 10 Gr. 5 Pf. Dreizehn Tausend Fünf Hundert Sechs und Pierzig Rthlr. 19 Gr.
als Antheil an dem unsichern Vermdgen. v ech zig Rthlr. 10 Gr. 5 Pf.
Aus den Fonds eub B. erhaͤlt das Koͤnigreich
4909 Rthlr. 14 Gr. 8 Pf. Vier Tausend Neun Hundert Neun und Sechszig Rthlr. 14 Gr.) vbon
3 Pf. an zu 5. pre-Cenk zinsbaren Kaptallen, dem sichern
100 Nthlr. 9 Gr. 3 Pf. Ein Hundert Neun Rthlr. 9 Gr. 3Pf. an unzinsbaren Kaplkallen,) Vermbgen.
23352 Rthlr. 6 Gr. 3 Pf. Zwei Tausend Drei Hundert Zwei und Funfzig Nthlr. 6 Gr. 3 M. allg Antheil
an dem unsichern Vermdgen; « «
sdaöhekzogthumdagchn ' » '
21,.530Rthlk.EZG1-.4Pf.EinucpdZwanzigTaüsrndDreiJZmIbertmibAchtzinghlt..
sägt-. 4 15 run wSem zinsbaren Kapttalten, dem hern
470 Rthlr. 14 Gr. f. WVier Hundert Siebenzig Rthlr. 14 Gr. 4Pf. it iern
Kapitaltrn, s H ebenzig Rth f. an unzinsbarenVen gen.
10 Athlr. 23 Gr. 1 Pf. Zehn Tausend Ein Hundert und Rcunzehn Rthlr. 23 Gr. 1 Pf. unsicheres
ermdgen. .
Die unsichern Aktiva werden nach den oben angenommenen Verhaͤltnissen, abgetheilt.
Sollten nach dem öten Juni 1815., von der Regterung des einen Landestheiles, einzelnen. Indivibuen
des andern Landestheils, Benefizien aus diesem Fonds bewilligt senn, so werden gfcih eene als die-
jenigen, welche, vermoge vor nur gedachtem Jeitpunkt, geschehener Bewilligungen, damals bestunden, von der
Regierung des dermaligen wesentlichen Aufenthaltortes des Benefziaten berichtigt werden. - An eben diese
Regicrung ist daher auch der regulatipmäßige Ersatz der, aus den Wenschen Saftungskassen geleusteten. Vorv
schusse, eimtretenden Falles, zu gewähren. n 6„ ½
Uebrigens begeben sich beide Regierungen gegenseikig aller weiteren Ausprüche, wegen der hier in Rede
stehenden Fonds. .,
8).ichci- Dieerstcundzweiteständi·cl)ePc-tsions.-undGratisikationökasseweid)cuBcdld1-ns" .
Fis- flsmdäz Gratifikationen fuͤr akademische berer. auf den Universitäten Leipzig und Wirtenkrg Steune —
aien ra- nach der Anzahl der, auf jeder deeser beiden Unwersitäten im Jahre 181.3. angestellt gewesenen Professoren
tisffkarions= abgetheilt. Dies gewährt einen Thellungsmaaßstab von Sieben und Vierzig Sechs und Siebenzig Theilen
Kasen. für das Königreich, und von: eun und Zwanzig Sechs und Siebenzig Theilen für das Herzogthum '
- desemn Berbältu erhält das Herzogthum von dem sichern Akt#overmogen "
5,265 Rtblr. 19 Gr. Fünf Tausend Zwei Hundert Fnf und Sechszig Rthlr. 19 Gr. à 3 Prozentzinsb
2 Rhle. 20 Gern 3 Pf. Zwei Tausend Acht Hundert Ein und Sechszig #MWa. e Mi
4# Prozent zinsbar.
440 Rlblr. 2 Gr. 7 Pf. Vier Hundert Vierzig Rthlr. 2 Gr. 7 Pf. baar:
Ven dem bei diesen Fonds vorhandenen unsichern Vermbgen an
10,000 thir. Jehn Tausend Thalern Kapikcal zu 5 Prozent und
90 Rthle. 6 r. 5 Pf. Neunzig Rthlr. 0 Gr. 8 Pf. an Zineresten biervon, is sten Juni 4815.
erhält jede der beiderseitigen Regierungen, ihren utheil nach dem obigen Theilungsmaaßstabe.
Dem Herzogthume gehen von den ihm zukommenden zinsbaren Kapltalien die
verschicdenen Zmefüssen, vom oten Juni 1815. an zu gute. ! pltalien die Interessen, nach den
Nach Empfang dieser Zahlung erklärt sich die Kdniglich-Preußische Regierung wegen dieses.
abgesunden, und übernmmt uhrer Scits die Abführung der, den Cenußbereuh#eß "rn uw.Dass Soals
staudenen Granfikationen, von dem gedachten Zeitpunkte an, auf die Zeit ihrer Dauer.
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