fullscreen: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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über die Inventarien und in der technischen Mitwirkung bei gewissen landwirthschaftlichen 
Verwaltungszweigen nebst Führung der einschlägigen Correspondenz. Der Kassier muß nicht 
nur in dem Cameral-Rechnungswesen vollkommen bewandert, sondern auch mit der doppelten 
Buchhaltung vertraut seyn, und besonders auch muß er landwirthschaftliche Kenntnisse besitzen. 
Der mit der Stelle verbundene Gehalt, nebst freier Wohnung, beträgt 1100 fl. 
2) Die Bewerber um die erledigte Helfersstelle in Möckmühl, Dekanats Neuenstadt, 
deren verwandeltes Einkommen in Preisen des Sportelgesetzes auf 700 fl. berechnet ist, haben 
sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Außer 
den gewöhnlichen Geschäften eines zweiten Geistlichen an der 1625 Kirchengenossen zählenden 
Stavtgemeinde hat der Helfer an dem eine Stunde entfernten Filial Bittelbronn, welches 
242 Einwohner und eine eigene Schule hat, nicht nur alle Casualien zu versehen, sondern 
auch an den Feiertagen und an etlichen Sonntagen zu predigen. 
3) Das zu besetzende Rabbinat Jebenbausen, Oberamts Göppingen, womit dag 
Amt eines Vorsängers verbunden ist, begreift 525 Israeliten dieses Orts, und gewährt neben 
freier Wohnung, und neben den zu 25 fl. angeschlagenen Stolgebühren eine bei der israeli- 
tischen Central-Kirchenkaffe zu erhebende Besoldung von 500 fl. Der Rabbine hat an iedem 
Sabbath und an den Hauptfesten ver jüdischen Kirche Predigt und Catechisation zu. balten, 
ver Jugend den Religions-Unterricht mindestens in vier wöchentlichen Stunden zu ertheilen 
und die gewöhnlichen Obliegenheiten eines Vorsängers zu erfüllen. Die Bewerber um diese 
Stelle haben sich unter Angabe ihrer persönlichen und Familien-Verbältnisse, so wie ihrer 
Bildoungslaufbahn binnen vier Wochen bei der israelitischen Ober-Kirchenbehörde zu melden. 
4) Bei der Zolldirektion ist eine Revisorsstelle mit 800 fl. Besoldung erledigt. 
Die Bewerber um dieselbe werden aufgeferdert, binnen drei Wochen bei der Zolldirektion 
vorschriftmäßig sich zu melden. 
5) Die Bewerber um die bei der Negierung des Donaukreises in Erle- 
digung gekommene Kanzlei-Asststentenstelle baben sich binnen drei Wochen bei der gedachten 
Regierung vorschriftmäßig zu melven. 
6) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamte Besigheim ba- 
ben sich binnen drei Wochen bei der Regierung des Neckarkreises vorschriftmäßig zu melden.
	        
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