104
8 2.
Die Erträgnisse des Stiftungsvermögens sind dazu bestimmt, bedürftigen krüppelhaften
Kindern bayerischer Staatsangehörigkeit bis zu 14 Jahren freie Aufnahme und ärztliche
Behandlung in der K. orthopädischen Klinik bei der K. Landesanstalt für krüppelhafte Kinder
in München zu gewähren.
83.
Die Verleihung des Stiftungsgenusses steht der Direktion der K. orthopädischen Klinik
bei der K. Landesanstalt für krüppelhafte Kinder in München zu.
§ 4.
Die Verwaltung des Stiftungsvermögens obliegt der K. Unterrichtsstiftungsadministration
in München.
§ 5.
Das Grundstockvermögen ist in seinem Bestande zu erhalten. Etwaige Verluste sind
aus den Stiftungserträgnissen zu decken.
Gegeben zu Leutstetten, den 1. April 1914.
Ludwig.
Dr. v. Anilling.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der Generalsekretär:
Ministerialrat Dr. Winterstein.
Auszug aus der Adels-Matrikel des a. D. Eduard Ritter von Koch in Bayfönigreiches.
reuth für seine Person als Ritter des Verdienstordens
der Bayerischen Krone bei der
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: Ritter-Klasse Lit. K. Fol. 74.
am 4. April 1914 der Regierungsdirektor