Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

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8  2.

Die  Erträgnisse  des  Stiftungsvermögens  sind  dazu  bestimmt,  bedürftigen  krüppelhaften
Kindern  bayerischer  Staatsangehörigkeit  bis  zu  14  Jahren  freie  Aufnahme  und  ärztliche
Behandlung  in  der  K.  orthopädischen  Klinik  bei  der  K.  Landesanstalt  für  krüppelhafte  Kinder
in  München  zu  gewähren.

83.

Die  Verleihung  des  Stiftungsgenusses  steht  der  Direktion  der  K.  orthopädischen  Klinik
bei  der  K.  Landesanstalt  für  krüppelhafte  Kinder  in  München  zu.

§  4.
Die  Verwaltung  des  Stiftungsvermögens  obliegt  der  K.  Unterrichtsstiftungsadministration
in  München.
§  5.

Das  Grundstockvermögen  ist  in  seinem  Bestande  zu  erhalten.  Etwaige  Verluste  sind
aus  den  Stiftungserträgnissen  zu  decken.

Gegeben  zu  Leutstetten,  den  1.  April  1914.

Ludwig.

Dr.  v.  Anilling.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  Generalsekretär:
Ministerialrat  Dr.  Winterstein.

 

Auszug  aus  der  Adels-Matrikel  des  a.  D.  Eduard  Ritter  von  Koch  in  Bayfönigreiches.

  reuth  für  seine  Person  als  Ritter  des  Verdienstordens

  der  Bayerischen  Krone  bei  der
Der  Adels-Matrikel  wurde  einverleibt:  Ritter-Klasse  Lit.  K.  Fol.  74.

am  4.  April  1914  der  Regierungsdirektor