Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

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Geset= Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
—ÒÒÊÚ No. 16. —.— 
  
(No. 679.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 2 lsten August 1824., betreffend die Ver- 
gütung für Verabreichung eines Naturalquartiers an die noch andern 
2 1l Garnison-Orten versetzt werdenden Offiziere. 
uf den Bericht des Staatsministerii vom l#oten d. M. will Ich, um die Be- 
stimmungen des F. 78. des Servis-Regulativs vom 17ten Marz 1810. mit de- 
nen des §. lo. des Steuergesetzes vom Zosten Mai v. J. gegen einander auszu- 
gleichen, die letztern dahin deklariren: daß zwar bei Garnisonveränderungen 
gFanzer Truppentheile den dazu gehbrigrn Offgieren in den neuen Garnison-Onen 
bis zum nächsten Miethstermin, und bei Versetzungen einzelner Offiziere diesen 
auf vierzehn Tage, Raturalquarrier angewiesen, in beiden Fällen aber, die Ver- 
gütung dafür an die Quamiergeber oder Garnisonkommunen nach den nämlichen 
Sätzen aus dem Militairfonds geleistet werden soll, welche den Offizieren der be- 
treffenden Garnison-Or#e zur Selbstbeschaffung ihrer Quartiere gewährt werden. 
Berlin, den 21sten. August 1821. « » 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staatsministerium. 
  
(No. 680.) Mllerhochste Kabinetsorder vom 2ten September 1821., betreffend die Regu- 
lirung des Peräquations= und Central-Steuer-Kassen-Schuldenwesens 
im Herzogthum Sachsen. 
Ehnverstanden mit dem, was die Ministerien des Innern und des Schatzes in 
ihrem gemeinschaftlichen Bericht vom 21sten November v. J. Mir vorgetragen 
haben, finde ich es angemessen, nunmehr auch im Herzogthum Sachsen die de- 
smitive Regulirung und Berichtigung des aus der frühern Süchsischen Verwal- 
tungszeit herrührenden Peräquations= und Central-Steuerkassen-Schuldenwe- 
sens bewirken, und dabei, in Erwägung, das die ehemalige Peräquations-Anstalt 
sich lediglich auf Königlich-Sächsische Regulative gründete, und aus gleichen 
Racksichten für des Landes Besle, die in dieser Angelegenheit im Königreiche 
Sachsen bereils zur Ausführung gebrachten Grundsätze im Allgemeinen gleichfalls 
in Anwendung bringen zu lassen. 
——— Ff Ich 
(Ausgegeben zu Berlin den 22 sten November 1821.)
	        
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