Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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II.  Verfügungen  der  Departementeé.
A.)  Des  Justiz-Departements:
Des  Justiz-Ministerium.

Bekanntmachung,  die  veränderte  Benennung  der  K.  Stras=  Anstalten-Commission  betreffend.

Da  vermöge  höchster  Entschließung  Seiner  Königlichen  Majestät  vom
21.  Juni  d.  J.  der  den  gerichtlichen  Straf-Anstalten  des  Königreichs  vorgesetzten  Straf-Anstalten
  -Commission,  als  ständiger  Central-Landesstelle,  die  veränderte  Benennung:
„Straf-Anstalten-Collegium“  beigelegt  worden  ist;  so  wird  solches  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  22.  Juni  1832.  Schwab.

8)  Des  Departements  des  Innern:

1.  Des  Ministerium  des  Innern.
a)  Verfügung,  betreffend  die  Brandschadens-Umlage  für  18½/3.

In  Erwägung  des  dermaligen  Standes  der  allgemeinen  Brand-Versicherungs-Casse
  haben  Seine  Königliche  Moajestät  durch  hcöchste  Entschliefung  vom
19.  d.  M.  zu  verordnen  geruht,  daß  für  das  Verwaltungs-Jahr  182;  eine  ordentliche
Brandschadens-Umlage  von  seches  Kreuzern  auf  hundert  Gulden  Gebäude-Anschlag,
zur  Hälfte  an  Martini  dieses  Jahrs,  und  zur  audern  Hälfte  an  Lichtmeß  nächsten
Jahrs  zahlbat,  veranstaltet  werden  foll.

Die  K.  Oberämter  haben  hienach  dafür  besorgt  zu  seyn,  daß

1)  diese  Umlage  sogleich  nach  Vollendung  der  auf  den  1.  Juli  d.  J.  stattfindenden

Revision  der  Brand-Versich  s,Kataster  vorgenommen,

2)  die  Umlage-Urkunde  spaͤtestens  bis  zum  1.  September  an  den  Haupt-Cassier  eingeschickt,

  und

5)  auf  die  erwähnten  Termine  der  Betrag  an  denselben  eingeliefert  werde.