Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

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VII. Abschnit k. 
Gescháftskreis und Verfahren der Vorsteher. 
——— K 30. Zu ihren Geschäften gehört auger der Besorgung der ihnen über- 
Vorneber. tragenen gemeinsamen Angelegenheiten (K.#21.) 
# ) Stteitigkeiten in Handelsangelegenheiten „die von den Parteien freiwillig 
an sie gebracht werden, durch einen Vergleich gütlich beizulegen. Hierbei 
sindet alles dasjenige Anwendung, was die Allg. Ger. Ord. Th. II. §. 107. 
bis 176. von Schiedsrichtern vorschreibt; 
d) Guachteu abzufassen und vorzulegen., welche #fentliche Behörden von der 
Kaufmannschaft verlangen dürften; 
Muerialien zu Anträgen an die Behörden über wichtüge Händelsgegenstände 
vorzubereiten; 
4) die Wahl der zu dem Betriebe der Schiffahrt und des Handels gehörigen 
Beamten, welche den Kaufmannschaften durch das Gesetz vom 7ten Sep- 
tember 1811. W. I# bis 1 10. incl. ausbrücklich beigelegt ist; die Gewähle 
tenzzeigt sie, nach deren vorherigen Prüfung, so weit Ahr dieselbe zusteht oder 
übertragen wird, mit Beifügung der polizeilichen Qualifikarions-A-reste, in 
Betreff der Unbescholtenheit der Kandidaten, dem Magistrat zur Be- 
staͤtigung an. 
Verwaltung· . 40. Die Verwaltung der Stiftungen, so weit dergleichen vorhanden 
des GSeißn, sind, liegt ihnen gleichfalls ob, und haben sie hierbei, wie auch bei der Besetzung 
ockkeher. der S tellen in denselben, nach den Stiftungsurkunden zu verfahren. 
— H. 4.Sie können auch die Erhebung von Beiträgen von den Kaufleu- 
P ten zu nothwendigen und nützlichen Zwecken der Kaufmannschaft, 
als solcher, nach den in den S. 42. und 0 I. enthaltenen Bestimmungen beschliesten. 
Denen, welche sich für prägravirt achten, bleibt die Beschwerde nach den 
im C. 43. gegebenen Bestimmungen uͤberlassen. 
« „K. 42. Um das vor dem Anfange eines jeden neuen Jahres von den Vort 
alit v jsiher- zu überschlagende jährliche Bedürfnig aufzubringen, vertheilen dieselben. 
seai mtliche Korporationsmitglieder nach ihrem besten Wissen in fünf Klassen und 
hiernach in angemessener Absiufung das fehlende Bedurfniß; jedoch dergestalt, 
daß der Beitragssatz der höheren Klasse slets das ein und ein halbfache der vorher- 
gehenden beträgt. Auch darf in der höchsten Klasse der Satz von 20 Rihlr., und 
in der niedrigsien Klasse der Sat von # Rthlr. ohne Zustimmung der ganzen Kors 
koratien mittelst Beschlusses nicht uͤberschritten werden. 
Beschwerd- 43. Werden bei den Vorstehern Beschwerden wegen Ueberschaͤtzung 
dagegen. chihi „so werden bei der naͤchsten Versammlung die Namen der Beschwerde- 
hrer' der veisammelken Korporation angezeigt, und diese wählt alsdann aus 
iarge ihrer Glieder, welche seit den letzten drei Jahren nicht Vorlleher fen 
Ü- en,
	        
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