Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

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VII.  Abschnit  k.
Gescháftskreis  und  Verfahren  der  Vorsteher.

———  K  30.  Zu  ihren  Geschäften  gehört  auger  der  Besorgung  der  ihnen  über-Vorneber.
  tragenen  gemeinsamen  Angelegenheiten  (K.#21.)
#  )  Stteitigkeiten  in  Handelsangelegenheiten  „die  von  den  Parteien  freiwillig
an  sie  gebracht  werden,  durch  einen  Vergleich  gütlich  beizulegen.  Hierbei
sindet  alles  dasjenige  Anwendung,  was  die  Allg.  Ger.  Ord.  Th.  II.  §.  107.
bis  176.  von  Schiedsrichtern  vorschreibt;
d)  Guachteu  abzufassen  und  vorzulegen.,  welche  #fentliche  Behörden  von  der
Kaufmannschaft  verlangen  dürften;
Muerialien  zu  Anträgen  an  die  Behörden  über  wichtüge  Händelsgegenstände
vorzubereiten;
4)  die  Wahl  der  zu  dem  Betriebe  der  Schiffahrt  und  des  Handels  gehörigen
Beamten,  welche  den  Kaufmannschaften  durch  das  Gesetz  vom  7ten  September
  1811.  W.  I#  bis  1  10.  incl.  ausbrücklich  beigelegt  ist;  die  Gewähle
tenzzeigt  sie,  nach  deren  vorherigen  Prüfung,  so  weit  Ahr  dieselbe  zusteht  oder
übertragen  wird,  mit  Beifügung  der  polizeilichen  Qualifikarions-A-reste,  in
Betreff  der  Unbescholtenheit  der  Kandidaten,  dem  Magistrat  zur  Bestaͤtigung
  an.
Verwaltung·  .  40.  Die  Verwaltung  der  Stiftungen,  so  weit  dergleichen  vorhanden
des  GSeißn,  sind,  liegt  ihnen  gleichfalls  ob,  und  haben  sie  hierbei,  wie  auch  bei  der  Besetzung
ockkeher.  der  S  tellen  in  denselben,  nach  den  Stiftungsurkunden  zu  verfahren.
—  H.  4.Sie  können  auch  die  Erhebung  von  Beiträgen  von  den  Kaufleu-P
  ten  zu  nothwendigen  und  nützlichen  Zwecken  der  Kaufmannschaft,
als  solcher,  nach  den  in  den  S.  42.  und  0  I.  enthaltenen  Bestimmungen  beschliesten.
Denen,  welche  sich  für  prägravirt  achten,  bleibt  die  Beschwerde  nach  den
im  C.  43.  gegebenen  Bestimmungen  uͤberlassen.
«  „K.  42.  Um  das  vor  dem  Anfange  eines  jeden  neuen  Jahres  von  den  Vort
alit  v  jsiher-  zu  überschlagende  jährliche  Bedürfnig  aufzubringen,  vertheilen  dieselben.
seai  mtliche  Korporationsmitglieder  nach  ihrem  besten  Wissen  in  fünf  Klassen  und
hiernach  in  angemessener  Absiufung  das  fehlende  Bedurfniß;  jedoch  dergestalt,
daß  der  Beitragssatz  der  höheren  Klasse  slets  das  ein  und  ein  halbfache  der  vorhergehenden
  beträgt.  Auch  darf  in  der  höchsten  Klasse  der  Satz  von  20  Rihlr.,  und
in  der  niedrigsien  Klasse  der  Sat  von  #  Rthlr.  ohne  Zustimmung  der  ganzen  Kors
koratien  mittelst  Beschlusses  nicht  uͤberschritten  werden.
Beschwerd-  43.  Werden  bei  den  Vorstehern  Beschwerden  wegen  Ueberschaͤtzung
dagegen.  chihi  „so  werden  bei  der  naͤchsten  Versammlung  die  Namen  der  Beschwerdehrer'
  der  veisammelken  Korporation  angezeigt,  und  diese  wählt  alsdann  aus
iarge  ihrer  Glieder,  welche  seit  den  letzten  drei  Jahren  nicht  Vorlleher  fen
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