Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

Drittes Sachregister. 
Ausgaben-Etat des Staatsbedarfs, s. Etat. 
Ausgang, (. Ausfuhr. 
Ausgetretene, (. Militairpfllchtige. 
Ausgewiesene, s. Vagabunden. 
Auslagen, baare, deren alleinige Erstattung in unvermög ridxm Krimlnal-Untersuchungen, (. letztere. 
Ausländer, welche in den preußischen Staaten Vermögen besitzen, Einklagung diesseitiger Forderungen 
gegen selbige als Einwohner der deutschen Bundessiaaten. 19. 212. — Verfahren gegen selbige wegen 
begangener Verbrechen. 20. 129. — sind räcksichtlich des Handels auf Messen und Jahrmärkten der 
Gewerbesteuer nicht unterworfen. 20. 148. 
Ausstellung, öffentliche, inländischer Fabrikate. 21.97. — S. auch Kunstausstellungen. 
Austragalgericht, dessen Vildung in peinlichen Rechessachen gegen standesherrliche Personen. 20. 85. 
— zur Schlichtung der unter den deutschen Bundesgliedern vorfallenden Streitigkeiten. 18. (Anhang.) 
150. — 20. 120. seq. 
Auswanderungen, in wie weit solche statt finden und nachgegeben werden können. 18. 175. sed. 
— wechselseitige, in Beziehung auf die mit den Niederlanden statt gefundenen Länder-Austausche 
und Abtretungen. 18. (Anhang.) 126. seq. — von einem deutschen Bundesstaat in den andern. ibid 
153. — Verleitung zu selbigen wird mit Gefängniß bestraft. 20. 35. 
B. 
Bäcker, wann solche neben der Mahl= und Schlachtsteuer auch die Klassenstkeuer zu enkrichten haben. 
20. 145. — können das Müllergewerbe mit dem ihrigen vereint nur unter besonderer Erlaubniß be- 
treiben. 20. 146. — Gewerbesteucr-Entrichtung von selbigen. 20. 151. 139. 
Backwaaren, Akzise-Erhebung von selbigen. 19. 119. — Quantitäten unter 10 kt. sind steuerfrei. 
19. 120. — Aufhebung dieser Abgabe: 20. 136. 
Baden, Großberzogthum, Kartel-Konvention mit demselben. 19. 192. 
Ballast, Vorschriften für die Schiffer beim Loschen und Einnehmen desselben nach der Danziger Ha- 
senpolizei-Ordnung. 21. 26. 
Bankkapitalien, Berliner, ältere, im Königreiche Polen, deren Wiedererwerbung. 19. 199.8eq. 
Baudienste der Unterthanen, s. Dienste. 
Bauerhöfe, von Eltern nachgelassen, — deren Besetzung im Cottbusser Kreise und in den vormals 
Königl. Sächsischen Landestheilen. 19. 22. — deren Besetzung überhaupt und Eigenthums-An- 
sprüche der angenommenen Wirthe auf selbige. 19. 151. 152. — desgl. im Großherzogthum Posen 
und in den mit Westpreußen vereinigten Oistrikten. 19. 153. 
Bäuerliche und gutsherrliche Verhälinisse, in Beziehung auf die Besetzung der Bauerh#fe und 
die Eigenthums-Ansprüche der darauf angenommenen Wirthe. 19. 151. 152. — desgl. im Großherz. 
Posen und in den mit Westpreußen vereinigtken DOistrikten. 19. 153. — Anwendung der über selbige 
erschienenen Verordnungen auf den Cottbusser Kreis. 19. 249. — Julassung und Einrichtung einer 
dritten Insianz in Prozessen öber selbige. 19. 251. — wird dem Geheimen Ober-Tribunal übertragen. 
ibid. — Gesetz über selbige in den vormals zum Kt. igreiche Westphalen, zum Großherzogthum Berg, 
oder zu den Französisch-Hanseatischen Departemenks gehörenden Landestheilen. 20. 109. seq. — findet 
auch auf die von Hannover abgetretenen Distrikte Anwendung. 20. 184. — zu deren Regulirung werden 
in Magdeburg und Münster General-Kommissionen errichtek. 20.185. — Regulirung derselben im Herzog- 
thume Wesiphalen. 20. 191.— desgl. in der Ober= und Niederlausitz und im Amte Senftenberg. 21. 110. 
Baugefangene, in den Fesiungen, sollen mit doppeltfarbiger Kleidung versehen werden 18. 45. 
Bau-Materialien, für Deiche, Dämme und Straßen an den Grenzen der Niederlande, wegen gegen- 
seitiger abgabenfreien Ausführung derselben. 18. (Anhang) 126. 
Baumpflanzungen, in der Nahe von Windmühlen, Aufhebung des Verboto derselben. 19. 250. 
Baye#n,
	        
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