xvi Drittes Sachregister.
Gewerbescheine, werden durch dle Regierungen nur für Gewerbe ertheilt, welche. umherzichend betrieben
werden. 20. 150. — wann eher es Katt deren nur einer pollzeilichen Legitlmation bedarf. ibid.
Gewerbesteuer, deren Entrichtung nach dem Gesetz vom 30. Mai 1820. 20. 133. 147. — wer
zu deren Entrichtung verpflichtet it. 20. 148. 149. — Sätze und Negelu für deren Erhebung. 20.
150. 154. 156. 458. seq. — Mitrirkung der Gewerbetreibenden bel der Vertheilung der Steuer.
äbid. 154.— zu deren Erhehung sind die Kommunal-Behsrden verpflichtet. 20. 162. — Exekutions-Verfahren
in deren Beitreibung. 20. 153. — allgemeine, durch das Edikt vom 27 Nov. 1810
. eingeführt, wird aufgehoben. 20. 136. — zätherige, in den wleder oder neuerworhenen Landestheilen
desgl. wick. 437.
Gewerbetreibende, Bestrafung derselben für Unterschleife mit den ihnen zur Erlelchterung ihres Gewerbes
anvertrauten steuerfreien Waaren" 18. 135. — müssen bei Steuer= und Joll-Kontraventlenen
für ihr Gesinde, ihre Diener re. hasten. ibid. 434. u. 135. — 21. 137. — Ausbringung der Gewerbesteuer
von selbigen. 20. 151. — der Mahl= und Schlachtstener, s. dlese
Gewicht., Bestimmung desselben bel der Verskeuerung ausländischer Waaren. 18. 120. — 21. 182.
bei Entrichtung der Mahl= und Schlachtsteuer. 20. 146.
Gewichts= und Maahpergehungen. „ Verwendung der Geldstrafen für lelbige. 20. 79.
Geysa „ Bezirl im Fuͤrstenthum Fulda, wird von Preußen an. Sachsen- Weimar abgetreten. 18. (Auhang.)
54. 55. 60. sed.
Giboldshausen, Amt, zum Eichsfelde bisher gehörig, tritt Preußen an Hannover ab. 18. (Anhaug.) 58.
Giebelschoß-Kasse, der Kurmärkschen Landschaft, wird aufgehoben. 20. 19.
Gilden, kaufmännische, in Verlin, werden aufgehsben. 20. 46. — beegl. In Stektir. 21. 195.
Glasbütten, inländische, Stempclung der von lelbigen verfertigten Flaschen. 21. 45.
Gläubiger, wegen deren Verhältnisse zu ihren mit Grund-Eigenthum angesessenen Schuldnern, in den
an Preußen zurückgefallenen Polnischen Provinzen. 18. 161. — deren Rechte und Verpfllchtungen
in Beziehung auf die älfern im Königreiche Polen ausstehenden Kapitallen. 19. 200. seq. —. Rechte.
derselben auf die Hppotheken-Zinsen während des Konkurses. 20. 34.—1 verskorbener Begmten und
Pensien- alrs haben auf die. Gnadenbewilligungen für die Hinterbliebenen der- letztern keine Anspruͤche.
20. 15. — Erwerbung und Sicherung ihrer Hypothelenrechte. 20. 106.
Gnadenb pilligungen- fär die Hinterbliebenen verstorbener Beamten und. Penstonairs, deren Verwendung.
20. 45. — Auf selbige haben Gläubiger keine Ansprüche. ibid.
Goldmänzen, #.Monen. — Goldzahlungen, theilweise, bei Stcucr# und Jollgefällen. 18. 86. sed.
21.C 13
Gierslar, Stadt und Ecbict, Mtrctung derselben an. Hannover. 18. (Anhang.) 15.
Gonvernements-Miliz. im Greßherzogthum Niederrhein, Auflssung derselben. 21. 2.
Güter,, unberegliche, V Verlautbarungzund Bestätigung der Verträge über selbige. 21. 43.
Gutöhberrliche und bäucrliche Verhällnisse, s. bauerliche.
Gratinkationen, für Einbringung desertirter Militnir-Sträflinge. 19. 25. — kür die Genharmerse bei
ausgczeishneten Diensileistungen. 21. 15.
Greifensiein, Amt, wird von Nassau an Prcußten abgetreten. 18. (Anhang.) J1
Greffewak= Universikät., Regierungs- Bvollmöchtigter derselben in der Person des dorfigen Kanzlers.
k. 2.
*—“ Ausagepossen, deren Ausstellung zur Sicherung der Zoll= und Steucx-Erhebung. 18. 108. 109.
Orenz-Ausseher, keren Anslellung. 18. 108. — deren Pfüichten und Befugnisse. 18, 109. 110,
Grenzbezirke, deren Bildung fär das Zoll= und Steuerwrsen. 18. 107.
Grenz-Gendarmerie, s. Gendarmerie. .
Grenz- Vertraͤge mit freuiden Staaten, s. dlese unter? Rußland, Niederlande und Sachsen.
Grenz-Zollämfer, deren Anlegung. 18. 108. 109.
Groß-