(Übersetzung.)
Die Vereinigten Staaten von Amerika, das Britische Reich, Frankreich,
Italien und FJapan,
die in dem gegenwärtigen Vertrage als die alliierten und assoziierten
Hauptmächte bezeichnet sind,
Belgien, Bolivien, Vrasilien, China, Cuba, Ecuador, Griecheuland,
Guatemala, Halti, Hedschas, Honduras, Liberia, Nicaragua, Panama,
Pern, Polen, Portugal, Rumänien, der serbisch-kroatisch-slovenische
Staat, Siam, die Tschecho-Slowakei und Uruguay,
die mit den obenbezeichneten Hauptmächten die alliierten und assoziierten
Mächte bilden,
einerseits
und Deutschland
andererseits,
in Anbetracht,
daß auf den Antrag der Kaiserlich-Deutschen Regierung am 11. November
1918 Deutschland von den alliierten und assoziierten Hauptmächten
ein Waffenstillstand mit dem Ziel demnächstigen Friedensschlusses bewilligt
worden ist,
daß die alliierten und assoziierten Mächte gleichfalls den Wunsch haben,
an die Stelle des Krieges, in den sie nacheinander unmittelbar oder mittelbar
verwickelt worden sind und der in der Kriegserklärung Osterreich-Ungarns
an Serbien vom 28. Juli 1914, in den Kriegserklärungen Deutschlands
an Rußland vom 1. August 1914 und an Frankreich vom 3. August 1914
sowie in dem Einfall in Belgien seinen Ursprung hat, einen festen, gerechten
und dauerhaften Frieden treten zu lassen,
Zu diesem Zweck sind die Hohen vertragschließenden Teile, die wie
folgt, veriweten sind:
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