Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

Drittes Sachregister. Mxvu 
Schutzgeld, jaͤhrliches, in wie weit dessen Entrichtung im Cottbusser Kreise und in den vormals Koͤnlgl. 
Saͤchsischen Landestheilen noch statt finden kann. 19. 23. 
Schwangerschaft, verheimlichte, Bestätigung der über selbige ergangenen Scrraferkenntnisse. 21. 100. 
Schwarzburg-Rudolstadt, Fürstenthum, Uebereinkunft mit selbigem wegen gegenseitiger Freizügig= 
keit. 18. 25. — Kartel-Konvention mit selbigem. 18. 171. — Staatsvertrag mit selbigem, rück- 
sichtlich der vom Königreiche Sachsen an Preußen übergegangenen Rechte und Verpflichtungen gegen 
gedachtes Fürstenthum. 18. (Anhang.) 74—77. — Separat-Artikel mit selbigem über die Lehns- 
Erpektanzen, die vormaligen Rezeßherrschaften und die abgetretenen Aemter Heringen und Kelbra. 19. 
(Anhang.) 97. 
Schwarzburg-Sondershausen, Fürstenthum, Kartel-Konvention mit selbigem. 18. 182. — Staats- 
Vertrag mit selbigem rücksichtlich der von Sachsen an Preußen übergegangenen Rechte und Verpflich- 
tungen gegen gedachtes Fürstenthum. 18. (Anhang.) 71—74. — Ferelzügigkeit mit demselben. 19. 
20. — Vertrag mit selbigem wegen Erhebung der Joll= und Verbrauchssteuern von dem Verkehr der 
eingeschlossenen Landestheile desselben. 20. 1. — wegen gegenseitiger Aufhebung der Kosten-Vergüti- 
gungen in unvermögenden Kriminal-Untersuchungen. 20. 61. 
Schweden und Norwegen, Königreich, Traktat mit selbigem über die Abtretung von Schwedisch-pom- 
mern und der Insel Rügen, Seitens Dännemarks an Preußen, rücksichtlich des Kieler Traktats. 18. 
(Anhang.) Z9 bis 46. 
Schwedisch-Pommern, s. Pommern. 
Schweiz, Eidgenossenschaft, Uebereinkunft mit selbiger wegen gegenseitiger Aufhebung des Abschoß= und 
Abfahrtsgeldes. 18. 1. — an den Genfer Kankon wird von Seiten des Köntgreichs Sardinien ein 
Theil von Savoyen abgetreten und Preußischer Seits bestätigt. 18. (Anhang.) 1. 4. 10. 
Schweizerläden, Gewerbesteucr-Entrichtung von selbigen. 20. 149. 159. 
Seebote, kleine, Schleusengeld-Entrichtung von selbigen. 21. 188. 
Seefahrende, Vorschriften für selbige nach der Danziger Hafen-Polizei-Ordnung. 21. 22. seq. 
Seehäfen, Waaren-Einführung in selbige. 18. 107. 10. 121. 122. — Polzei-Ordnung für henjeni- 
gen zu Danzig. 21. 21. seq. — Sicherung der Zollgefälle in letzterem. 21. 25. seJq. 
Seehandlungs-Sozietät, General-Direktion der, künftige Verhältnisse derselben. 20. 25. — Er- 
richtung eines Kuratoriums für selbige. ibid. 26. 
Seepässe, s. Pässe. 
Seiltänzer, Gewerbesteuer-Entrichtung von selbigen. 20. 162. 
Senftenberg, Amt, Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse in selbigem. 21. 110. 
Servis, in wie weit beurlaubte Offiziere darauf Anspruch haben. 19. 246. — dessen fernere Aufbrin= 
gung von den Städten und Distrikten in den östlichen Provinzen. 20. 135. — reglementsmäsiiger für 
die Offiziere, (Hülfs-Servis) die von den Städten dazu geleisteten außerordentlichen Zuschüsse horen 
auf. 20. 137. — auf selbigen hat die Gendarmeric keinen Anspruch. 21. 4. 
Sevenager, Stadt, tritt Preußen an die Niederlande ab. 18. (Anhang.) 25. 
Sicherheit, effentliche, Pflichten der Gendarmerie zur Aufrechthaltung derselben. 21. 5. 17. 
Siegelgelder, deren Erhebung von ausländlschen Waaren. 18. 66. 85. 100. — 21. 181. 
Siegen, Fürstenthum, wird von den Niederlanden an Preußen abgetreten. 18. (Anhang.) 26. — und vonletz- 
terem theilweise an Nassau. ibid. 31. — Nassau giebt selbiges an Preußen zurück. 19. (Anhang.) 97.99. 
Silbermünzen, s. Münzen. 
Sizilien, Königreich beider, Konvention mit selbigem wegen wechselseitiger Aufhebung des Abschosfes und 
Abfahrtsgeldes. 18. 157. seq. 
Soldaten, welche die Kriege von 181# mitgemacht haben, unentgeldliche Verleihung des Bürgerrechts 
an selbige. 19. 217. — zur Festungsstrafe verurtheilt, denselben soll letztere auf die Dienstzeit nicht 
angerechnet werden. 20.71. — Bestrafung derselben für den begangenen dritten Diebstahl. 21. 183. 
Solms-
	        
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