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Verfügung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens,
betreffend eine andere Bezeichnung der Fachschulen der Technischen Hochschule in Stuttgart.
Vom 22. Dezember 1891.
Unter Beziehung auf die Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens
vom 25. Februar 1890, betreffend die Bezeichnung des Polytechnikums in Stuttgart
(Reg. Blatt S. 67) wird zufolge Allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen
Majestät vom 22. d. M. hiemit verfügt, daß die in den Organischen Bestimmungen der
Technischen Hochschule vom 17. Juni 1885 (Reg. Blatt S. 281 ff.) für die Gliederung
derselben gebrauchten Bezeichnungen „Fachschule, Fachschulkollegium, Fachschulvorstand“
durch die Benennung: „Abtheilung, Abtheilungskollegium, Abtheilungsvorstand“" ersetzt
werden.
Stuttgart, den 22. Dezember 1891.
Sarwoy.
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).