Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1891. (68)

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Verfügung  des  Ministeriums  des  Kirchen-  und  Schulwesens,

betreffend  eine  andere  Bezeichnung  der  Fachschulen  der  Technischen  Hochschule  in  Stuttgart.
Vom  22.  Dezember  1891.

Unter  Beziehung  auf  die  Verfügung  des  Ministeriums  des  Kirchen=  und  Schulwesens
  vom  25.  Februar  1890,  betreffend  die  Bezeichnung  des  Polytechnikums  in  Stuttgart
  (Reg.  Blatt  S.  67)  wird  zufolge  Allerhöchster  Genehmigung  Seiner  Königlichen
Majestät  vom  22.  d.  M.  hiemit  verfügt,  daß  die  in  den  Organischen  Bestimmungen  der
Technischen  Hochschule  vom  17.  Juni  1885  (Reg.  Blatt  S.  281  ff.)  für  die  Gliederung
derselben  gebrauchten  Bezeichnungen  „Fachschule,  Fachschulkollegium,  Fachschulvorstand“
durch  die  Benennung:  „Abtheilung,  Abtheilungskollegium,  Abtheilungsvorstand“"  ersetzt
werden.

Stuttgart,  den  22.  Dezember  1891.

Sarwoy.

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).