39 Die Volksschule.
eine Maximalzahl von Volksschülern festgestellt, bei deren Ueberschreitung
ein weiterer Lelirer bestellt werden muss; die Lehrer sind systematisch
und theoretisch für ihren Beruf gebildet; der Unterricht der Knaben und
der Mädchen ist getrennt; es finden Abtbeilungen nach dem Alter und
nachı den Kenntnissen der Schüler statt, welche abgesonderten Unterricht
erhalten; der Unterricht im Sommer ist der Zeit nach ein weit beschränkterer,
als der während des Winters ertheilte; das schulpflichtige Alter der
Kinder ist etwa vom 7. bis zum 14. Jahre; es ist durch regelmässige Aufsicht
einer Ortsschulbehörde und höherer Inspectoren für die pflichtmässige
Erfüllung des vorgeschriebenen Schulplanes gesorgt, und es wird das
Interesse und die Intelligenz den Lehrer durch Vereine, Preisaufgaben,
Bücherumlauf und dergleichen zu erhalten und selbst zu erlöhen gesucht.
Dass in einer solchen Schule diejenigen Anfangskenntnisse, also Lesen,
Schreiben und Rechnen, wenigstens leidlich beigebracht werden können, ist
einleuchtend und auch durch die Erfahrung erwiesen. Ebenso wird in der
Kenntniss der Religion, sei es nun durch den Ortsgeistlichen sei es durch
den Lehrer, ein der Fassungskraft von Kindern entsprechender Anfang
gemacht werden, und zwar um so leichter als die zur Erwerbung der
eben erwähnten weltlichen Kenntnisse auch Lesebücher von religiösem
Inhalte benützt werden mögen. Endlich kann auch noch der allgemeinste
Begriff von Erdkunde und vaterländischer Geschichte beigebracht werden. —
Weiteres zu erwarten wäre im Durchschnitte eine Selbsttäuschung. Dazu
reicht weder die Zeit des Unterrichtes, welche einem jeden Schüler zugewendet
werden kann, noch im Zweifel die Befähigung und die körperliche,
sowie die geistige Kraft des Lehrer.. Es mag sein, dass durch ein besonders
thätiges Eingreifen des Ortsgeistlichen, welche sich nicht auf den
Religionsunterricht beschränkt oder diesen wenigstens ergiebig auszunützen
weiss, ferner durch eine besonders befähigte Persönlichkeit des Lehrers da
oder dort, namentlich in Städten, etwas weiteres in Naturkunde, Geschichte
und dergleichen erreicht wird; es sind dies aber nur Ausnahmsfälle, auf
welche bei der Beurtheilung des ganzen Verhältnisses vom staatlichen
Standpunkte aus nicht gerechnet werden kann. Dabei ist nicht zu übersehen,
dass ein solcher knapper Schulunterricht in der häuslichen geistigen
Atmosphäre der Kinder nur sehr selten und in beschränktem Maasse weiter
ausgebildet wird, die doch auch wieder nur als Ausnahme auftretenden
Fälle abgerechnet, in welchen besser stehende Eltern ihren Kindern noch
einigen Privatunterricht geben zu lassen vermögen. Weitere Forderungen
an die gegenwärtige Volksschule mag ein idealisirender Eifer für die Sache
stellen; allein in der Wirklichkeit wird davon wenig zu erreichen sein.
Muss man sich doch zufrieden stellen, wenn nur die eben bezeichneten