Full text : Blatter für Rechtsanwendung. XXV. Band. (25)

Nachtheil  frivoler  Abläugnungen.  121

einzig  miögliche  gründbiche  Abhilfe,  welche  eben
nur  in  einer  Befreiung  der  ruchterlichen  Ueberzeugung
von  den  Feffeln  des  Formalismus  gefunden  werden
kann.  „Ueberzeugend  legt  der  Verfasser  dar;  wir  wir
erst  daun  hoffen  dürfen,  daß  die  schamlose  Lüge  aus
umseron  Parteivorträgen  verschwinde,  wenn  dem  Richter
  eine  Stellung  zu  den  Parteien  gegeben  wird,
welche  die  Lüge  nutzlos  und  vergeblich  macht.
Bie  es  dahin  kommt  —  unt  boffengsch  kemit.
es  bald  dahln  —  wird  es  Sache  der  Rlchter  sein,
Möglichst  kräftigen  Gebrauch  von  denjeuigen  Mitteln
zu  machen,  welche  auch  schon  unsere  jetzige  Gesetzgebung
  zur  Abwehr  frivoler  Abläugnungen  bietet  und
je  knapper  diese  Mittel  zugemessen  sind,  desto  weniger
  sollte  unterlassen  werden,  sie  zu  benützen,  wo
sie  dargeboten  sind.  6
Wir  wollen  nun  unseren  Lesern  einen  Fall  vorführen,
  in  welchem  der  oberste  Gerichtshof  das  fri
vole  Abläugnen  von  Thatsachen  und  Urkunden  mit
einer  sehr  empfindlicheu  Folge  belegte.  Möge  seine
Erzählung  die  Parteien  und  Auwöälte  überzeugen,
das  es  doch  nicht  immer  nützlich  ist,  der  Wahrheit
  die  Anerkennung  zu  versagen,  daß  es  gerathen
sei,  bei  Abfassung  jeder  Prozeßschrift  wohl  zu  überlegen,
  ob  man  nach  seitherigem  Schlendrian  ohne
Gewissenserforschung  alles  und  jedes  gegnerische  Vorz
bringen  oper  in  redlicher  Erwägung  nur  Das  wider
sprechen  wolle,  was  wirklich  unwahr  oder  doch  in
einem  erheblichen  Grade  zweifelhaft  ist.  —  ·
Bekamntlich  wirft  sich  bei  einem  sehr  bedeukenden
  Bruchtheile  unserer  Prozesse  die  Frage  auf,
welchem  Theile  ein  Notheid  zuzuerkennen  sei,  ob  dem
Probanten  der  Erfüllungseid  oder  dem  Probaten  der
Reinigungseid  aufgelegt  werden  müsse.  Eben  so  bekannt
  ist  die  Erfahrung,  daß  solche  auferlegte  Eide
in  der  Regel  geschworen  werden.  Das  endliche