IV Alpbabetisches Reglster.
vrestbefeh# Ueber die Zustellung desselben an den
Schuldner im Auslande bel Arrest in Geldforderungen 98,
Artesischer Brunnen # Bau.
Augenscheinsskizzen: Anwendung und prakissche Bedentung
derselben im Strafverfah .
Außereheliche: Erbrecht der Wrlaunpeien Arder ach
Türnber er Kecht.
S. auch Alimente.
Bau: Die Herstellung eines artesischen Brunnens ist nicht
als ein Bau im Einne des Preuß. Landr. Thl. I Tit. 11
5 966 ff. anzusehen
Beglaubigung einer — wenn auch der Klageabschrift euu
gehefteten — Klagbeilage ersetzt nicht die nach § 156 der
CPO. erforderliche Beglaubigung der Klageabschrift. Nur
der Beglaubigungsvermerk des zustellenden Gerichtsvollziehers
kann die Beglaubigung durch den Anwalt ersetzen
ösethigungen: Verechtigte Interessen im Sinne des
1GB. sind nicht blos solche, für welche eine be-#s.
Berechtigung in Anspruch genommen werden kann,
senerg. alle Interessen, deren Wehrnehmung rechllich eranbt
ist
Verichtignngebeschnd voch 290 cPO. n vrseuen
Vollstreckungstire-Berufung
in Civilsach en: Bedeutuͤng der vom Anwalte
dem Berufungsschriftsatze beizusügenden Unterschrift
Beschwerde: Ist die Beschwerde nach § 539 der CPO.
stets nach § 540 daselbst zu behandeln?.
Ist in Privatklagesachen gegen einen geitensesseten r*.
beschluß, der in Gemäßheit des § 496 ? 0.
erlassen wird, das Wechtmittel der 25 — der
sofortigen Beschwerde zulässig?
esiß. Der vollständig redliche #ener ist zur Instellung
der pctilorischen Schadensersapklage wegen Vernichtung
oder Beschädigung der Sache (des Rechtes) legitimirk.
Fischereirecht. Preuß. Landr.
Betrug: Ein solcher durch zu niedilge Angabe des Preises
von ersteigertem Holze in einem Versleigerungsprotokolle
ist schon mit der Ausnahme dieses Preises in dem Protokolle
und der Genehmigung und Ueberweisung des letzleren
an dem Erhebungsbeamten vollendet
Bewelsanerbieten ber das Bestehen ines Gewohn= -
heitsrechtes. CPO. 8 2
Bierführer: Wann ist 8 solcher Handluyosgeäutseg
Bürge: Verlust des benelicium ordinis durch boshafte
Ableugnung der Bürgschaft Seitens des Bürgen
S. auch öndelsgbsellschofee
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