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Gegenstand der Urkunde oder des Geschäfts.
Bis
50
nel.
Rtl. sar. vf.
Rtl. sgr.
vf.
Ueber Ueber
100 250
bis
bis
250 500
Rtl. sar. pf. IRtl. sar. vf.
Ucber
500
Rltl. lqr. of.
a) Wenn das Jahr der Urkunde angegeben ist..
b) Wenn mehrere Jahrgänge angegeben werden, worin
der Notar aufsuchen muß, für jedes Jahr
Auseinandersetzung einer Erbschaft oder Gemeinschaft
wird nach den Vakationen bezahlt.
Ausfertigung einer Urkunde mit Einschluß der Kopialien
a. Hauptausfertigung (grosse) für das erste Blatt
für jedes folgende. ... ......
b. Einfache Ausfertigung
für das erste Blaüaüt4
für jedes folgeden
c. Wenn ein Notar in Gefolge des Art. zas. der il-
Prozeß= Ordnung bei einem andern Depositar eine
Ausfertigung zu machen beauftragt wird, so wird er
nach Vakationen bezahlt.
Eben so wird es gehalten, wenn der Notar die
Urschrift nach Art. 8 52. der Civil-Prozeß-Ordnung
vor Gericht vorlegen muß.
Auszug aus einer Urkunde mit der Vidimation und den
Kopialien, für das erste Blaat
für jedes folgende
Authorisatioaoan ...
Beglaubigung einer unterschrift.
Beglaubigung einer zschiit
für das erste Blatt. ..
fuͤr jedes fegede ... .. ....
Bekanntmachung
Bescheiniggng
Besi tbergsifung wird noch den Bakationen bezahl.
Bürgschaft. ........ .........
Causkon (si che Birgschaft. )
Cerkifikat Csiehe Attest.)
Cession ...
Compromiß oder Wahl von Schicborichtern. ......
Conferenz wird nach den akationen bezahlt.
Consultation desgleichen.
Contrakte, die in dieser Tarordnung nicht besonders vor-
kommen
zweiseitiienss
einseitiien ...
Darlehns= Kontrakte * cbe Schudverschreibung.)
Delegatoooon
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