Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1822. (13)

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Gegenstand der Urkunde oder des Geschäfts. 
Bis 
50 
nel. 
Rtl. sar. vf. 
Rtl. sgr. 
vf. 
Ueber Ueber 
100 250 
bis 
bis 
250 500 
Rtl. sar. pf. IRtl. sar. vf. 
Ucber 
500 
Rltl. lqr. of. 
  
a) Wenn das Jahr der Urkunde angegeben ist.. 
b) Wenn mehrere Jahrgänge angegeben werden, worin 
der Notar aufsuchen muß, für jedes Jahr 
Auseinandersetzung einer Erbschaft oder Gemeinschaft 
wird nach den Vakationen bezahlt. 
Ausfertigung einer Urkunde mit Einschluß der Kopialien 
a. Hauptausfertigung (grosse) für das erste Blatt 
für jedes folgende. ... ...... 
b. Einfache Ausfertigung 
für das erste Blaüaüt4 
für jedes folgeden 
c. Wenn ein Notar in Gefolge des Art. zas. der il- 
Prozeß= Ordnung bei einem andern Depositar eine 
Ausfertigung zu machen beauftragt wird, so wird er 
nach Vakationen bezahlt. 
Eben so wird es gehalten, wenn der Notar die 
Urschrift nach Art. 8 52. der Civil-Prozeß-Ordnung 
vor Gericht vorlegen muß. 
Auszug aus einer Urkunde mit der Vidimation und den 
Kopialien, für das erste Blaat 
für jedes folgende 
Authorisatioaoan ... 
Beglaubigung einer unterschrift. 
Beglaubigung einer zschiit 
für das erste Blatt. .. 
fuͤr jedes fegede ... .. .... 
Bekanntmachung 
Bescheiniggng 
Besi tbergsifung wird noch den Bakationen bezahl. 
Bürgschaft. ........ ......... 
Causkon (si che Birgschaft. ) 
Cerkifikat Csiehe Attest.) 
Cession ... 
Compromiß oder Wahl von Schicborichtern. ...... 
Conferenz wird nach den akationen bezahlt. 
Consultation desgleichen. 
Contrakte, die in dieser Tarordnung nicht besonders vor- 
kommen 
zweiseitiienss 
einseitiien ... 
Darlehns= Kontrakte * cbe Schudverschreibung.) 
Delegatoooon 
  
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