Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1822. (13)

—  118

Gegenstand  der  Urkunde  oder  des  Geschäfts.

Bis
50
nel.

Rtl.  sar.  vf.

Rtl.  sgr.

vf.

Ueber  Ueber

100  250
bis

bis
250  500
Rtl.  sar.  pf.  IRtl.  sar.  vf.

Ucber
500
Rltl.  lqr.  of.

 

a)  Wenn  das  Jahr  der  Urkunde  angegeben  ist..
b)  Wenn  mehrere  Jahrgänge  angegeben  werden,  worin
der  Notar  aufsuchen  muß,  für  jedes  Jahr
Auseinandersetzung  einer  Erbschaft  oder  Gemeinschaft
wird  nach  den  Vakationen  bezahlt.

Ausfertigung  einer  Urkunde  mit  Einschluß  der  Kopialien
a.  Hauptausfertigung  (grosse)  für  das  erste  Blatt

für  jedes  folgende.  ...  ......
b.  Einfache  Ausfertigung

für  das  erste  Blaüaüt4

für  jedes  folgeden
c.  Wenn  ein  Notar  in  Gefolge  des  Art.  zas.  der  il-Prozeß=

  Ordnung  bei  einem  andern  Depositar  eine

Ausfertigung  zu  machen  beauftragt  wird,  so  wird  er

nach  Vakationen  bezahlt.

Eben  so  wird  es  gehalten,  wenn  der  Notar  die
Urschrift  nach  Art.  8  52.  der  Civil-Prozeß-Ordnung
vor  Gericht  vorlegen  muß.

Auszug  aus  einer  Urkunde  mit  der  Vidimation  und  den
Kopialien,  für  das  erste  Blaat
für  jedes  folgende

Authorisatioaoan  ...

Beglaubigung  einer  unterschrift.

Beglaubigung  einer  zschiit
für  das  erste  Blatt.  ..
fuͤr  jedes  fegede  ...  ..  ....

Bekanntmachung

Bescheiniggng

Besi  tbergsifung  wird  noch  den  Bakationen  bezahl.

Bürgschaft.  ........  .........

Causkon  (si  che  Birgschaft.  )

Cerkifikat  Csiehe  Attest.)

Cession  ...

Compromiß  oder  Wahl  von  Schicborichtern.  ......

Conferenz  wird  nach  den  akationen  bezahlt.

Consultation  desgleichen.

Contrakte,  die  in  dieser  Tarordnung  nicht  besonders  vorkommen

zweiseitiienss
einseitiien  ...

Darlehns=  Kontrakte  *  cbe  Schudverschreibung.)

Delegatoooon

 

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