Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1822. (13)

Nachtrag 
Verordnungen aus frühern Jahren. 
  
Allerhöchste Bestätigung 
der Preußischen Bibelgesellschaft und ihrer Gesetze, 
vom 13ten September 1814. 
* 
Ich finde den Zweck der Bibelgesellschaft, zu welchem sich nach der Anzeige 
vom 3Z1sten v. M. mehrere angesehene und namhafte Maͤnner in Meiner Resi— 
denz vereinigt haben, sehr loͤblich, und will daher diese Gesellschaft und ihre 
Mir vorgelegten Gesetze für Meine Staaten hierdurch bestätigen, habe derselben 
auch die Portofreiheit bewilligt, und den General-Postmeister darnach angewiesen. 
Berlin, den I Zten September 1814. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den General-Lieutenant von Dlericke. 
  
Grundsätze 
der Preußischen Bibelgesellschaft. 
1) E. wird hier in Berlin eine Bibelgesellschaft gestiftet unter dem Namen: 
„Preußische Bibelgesellschaft.“ 
2) Der Gegenstand dieser Gesellschaft ist: Ausbreitung der heiligen Schrift in- 
und außerhatb des Landes, nach der Uebersetzung, die eine jede Konfession 
angenommen hat, ohne Note oder Anmerkung. 
3) Jeder, der einen jährlichen Beitrag subskribirt, wird ein Mitglied der Ge- 
sellschaft, und wer auch nur einmal Beitrage giebt, soll als Wohlthäter 
derselben anerkannt werden. 
Es wird aus den Mitgliedern derselben ein Ausschuß gewählt, der die An- 
gelegenheiren der Gesellschaft besorgt, und aus cinem Präfidenten, drei 
oder mehreren Vizepräsidenten, zwölf oder mehreren Direktoren, drei Se- 
kretairen und einem Schatzmeister besteht; in Abwesenheit aber des Präsi- 
denten oder der Vizepräásidenten, werden vier Direktoren und ein Sekretair 
im Stande seyn, die Geschäfte zu verrichten. 
5) Der Ausschuß wird sich bemüben, richtige Nachrichten von den Bedürf- 
nissen der heiligen Schrift in den verschichenen Provinzen des Preußischen 
„Machtr. 3. G. S 1822. 50. Staats 
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