Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1822. (13)

VIII

 

Datum
des

Gesetzes.

Ausgegeben
  zu
Berlin.

Inhal  t.

No.
bes
Stücks.

des  Ge
setzes.

No.

Seite.

 

10.  Sept.
1822.

20.  Okt.

 

5.  Okt.
1322.

26.  Sept.

7.  Nov.

830.  Nov.

14.  Dez.

Tarif  zur  Erhebung  der  Kanalgefälle  bei  der  Bielawer,

  Gromader,  der  Bromberger  Stadr=  und
den  Bromberger  Kanalschleusen

Allerhöchste  Kabinetsorder  uber  einige  cinstweilige
Besiimmungen,  betreffend  die  Ausführung  des
Gesetzes  vom  23sten  September  1820.  wegen
der  gutsherrlichen  und  bäuerlichen  Verhälentsse
in  den  vo#rmals  zum  Konigreich  Wesiphalen,
zum  Großherzogthum  Berg  oder  zu  den  franzöblisch-hanseanschen
  Departements  gehdrenden
Landestheilen

S

 

lerhochste  Kabinetsorder,  betreffend  die  vierjährige
Verjährungsfrist  bei  den  zu  sämmtl.  Staatsschuldscheinen
  ausgereicht  werdenden  Zins-Coupons.
llerhöchste  Kabinetsorder,  betreffend  die  Ernenmung
  des  Staatsministers  von  Voß  zum  Vizeprastdent
  des  Staatsraths  und  des  Staatsministiititit:

Allerhochste  Kabinctsorder,  wegen  Ernennung  des
Feldmarschall  Grafen  Kleist  von  Nollendorf,
  Ober-Berghauptmann  Gerhard  und
Regicrungs-Chef-Präsident  von  Schduberg
als  Mitglieder  des  Staatsrattts  .  ..
Allerhöchste  Oeklaration,  den  §.  604,  der  Kriminal-Ordnung
  oder  dasß  Seitenwerwandte  ihre  zur  Untersuchung
  gezodeß  e  n  #  erwandte  zu  verpflegen
  nicht  forner  verpflit  ect  seyn  sollen,  betreffend
Aufruf  wegen  der,  iunckhalb  einer  sechsmonatlichen
  Feblussofeist  angumeldenden  Forderungen
aus  den  Jahren  1806.  bis  1819.  an  die  Servis=
  und  Garnison-Administratin
Allerhöchste  Kabinetsorder  wegen  Regulirung  des
von  der  Hauptverwaltung  der  Staatsschulden

7.

 

S

übernommenen  Provinz  H  s
Erklärung  wegen  der  mit  der  Fürstlich-Waldeckschen
Regierung  verabredeten  Maahregeln  zur  Verhütung
  der  Forstfrevel  in  den  Grenzwaldungen.
Eine  gleiche  Erklärung  in  Bezug  auf  das  Fürsienthum
  Schwarzburg-Rudolsiadt
Bekanntmachung  des  Geheimen  Staatsministerü,
in  Bezug  auf  das  Edikt  vom  11ten  März  1812.
daß  Juden  zu  akademischen  Lehr=  und  Schul-Aemtern
  ferner  nicht  zugelassen  werden  sollen.)

 

 

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