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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
No. 10.
(No. 801.) Allerhochste Kabinetsorder vom 16ten Mai 1823., wegen Vereinigung des
Schatzministeril mit dem Finanzminlsterlo.
N. durch die Verordnung vom 17ten Januar 1820. von dem Ressort
des Schatzministerii die Verwaltung des gesammten Staatsschuldenwesens, und
die Angelegenheiten der Seehandlung abgezweigt, und besondern Behörden
überwiesen worden, und da ferner dasselbe die meisten der ihm sonst übertra-
genen wichtigen Geschäftstheile auf einen Punkt gebracht hat, daß, wie Mir
von dem Chef desselben, dem Staatsminister Grafen von Lottum, vorge-
tragen worden, das Fortbestehen des Schatzministerii in bisheriger Art und
Umfang nicht weiter erforderlich ist; so habe Ich, unter Bezeigung Meiner
vollkommenen Zufriedenheit mit dessen bisheriger Verwaltung, Folgendes
bestimmt:
I. Das Schatzministerium wird mit dem usten Juni d. J. aufgelöst, und
die Geschäfte desselben gehen, sofern weiterhin keine Ausnahme gemacht
wird, in den bisher statt gefundenen Gränzen und Vorschriften an das
Finanzministerium über.
II. Es wird unter der Benennung:
Immediatkommission für die abgesonderte Reslverwaltung,
eine temporaire Ministerialbehörde niedergesetzt, und zu ihrer Geschäfts-
besorgung ihr Folgendes übertragen:
1) Das Liquidationsverfahren aus der Zeit vor der diesseitigen Lan-
des-Occupation in dem Großherzogthum gosen und den Culm= und
Jahrgang 1823. Mi-
(Ausgegeben zu Berlin den 2 Asten Mai 1823.)