Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1823. (14)

4)  In  keinem  dieser  Fälle  (I.,  2.,  3.)  koͤnnen  sich  die  baͤuerlichen  Wirthe
weder  der  alleinigen  Uebernahme  der  Kommunallasten  noch  der  gesetzlichen
  Huͤlfsdienste  versagen.

Ich  beauftrage  das  Staats-Ministerium,  diese  Deklaration  durch  die
Gesetzsammlung  zur  allgemeinen  Kenntniß  zu  bringen.
Berlin,  den  24sten  März  1823.

Friedrich  Wilhelm.

An
das  Staats-Ministerium.