Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1824. (15)

8  Hie  innere  Entwicklungsgeschichte  des  Oreiverbandes.

 

tigung  der  Briten  zu  benutzen,  realpolitisch  abgewinkt,
um  in  Bewahrung  des  europäischen  Friedens  das
schwere  Problem  einer  Annäherung  an  England  selbst
um  den  Preis  einer  gefühlsmäßigen  Popularität  zu
lösen.  So  hat  Kaiser  Wilhelm  1901  in  der  Stunde
ihrer  Gefahr  an  den  Briten  gehandelt,  ohne  auf
Dankbarkeit  einen  Anspruch  zu  erheben  —  nur  Gerechtigkeit
  erwartete  er.

Aber  da  war  unterdes  eine  neue  Unstimmigkeit
dazwischengetreten.  Sie  hängt  mit  dem  sogenannten
Bangtseabkommen  vom  16.  Oktober  1900  und
seiner  Auslegung  durch  den  Reichskanzler  Grafen  Bülow
am  15.  März  1901  zusammen,  wonach  es  sich  zur
Überraschung  des  britischen  Auswärtigen  Amtes  nicht
auf  die  Mandschurei  beziehe.  Die  Sache  verhält  sich
in  Wirklichkeit  so,  daß  in  der  Tat  Graf  Bülow  schon
bei  den  Vorverhandlungen  keinen  Zweifel  darüber
gelassen  hatte,  daß  unter  dem  chinesischen  Gebiete,
worauf  beide  Vertragschließende  einen  Einfluß  ausüben
  könnten,  die  Mandschurei  nicht  mit  zu  verstehen
sei.  England  behauptete  nun,  das  beziehe  sich  nur
auf  Punkt  1  des  Vertrags  über  die  Bertragshäfen,
nicht  aber  auch  auf  den  offenbar  gegen  Rußland
gerichteten  Punkt  2  über  die  Aufrechterhaltung  der
Integrität  Chinas;  letzteres  leugnete  der  Kanzler.
Kurz,  Staatesekretär  Lord  Lansdowne  fühlte  sich  —
ob  mit  Recht  oder  Unrecht:  das  zu  entscheiden,  ist  hier
nicht  der  Ort  —  getäuscht  und  gelangte,  um  Rußland
im  fernen  Osten  zu  bändigen,  zu  dem  verderblichen
Entschluß  einer  Verbindung  Großbritanniens  mit  dem
mongolischen  Volke  der  Japaner  (des  rasseverratenden
Zweibunds  von  1902,  1905  und  1911).  Fortan  galt
Oeutschland  in  den  diplomatischen  und  staatsmännischen
Kreisen  Englands  nicht  als  besonders  zuverlässig,  ob-