Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

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No. 945.) Allerhoͤchste Kabinetsorder vom Iten Juni 1825., wegen Erlaß der herkoͤmm- 
lichen Prinzessinnen-Steuer bei der Vermählung der Prinzessin Lulse 
Königlichen Hoheit. 
D. Bezug auf Meine an den verstorbenen Staatskanzler am 18ten Juli 1822. 
erlassene, durch die Gesetzsammlung bekannt gemachte, Order will Ich dem Lande 
einen abermaligen Beweis Meiner Fürsorge dadurch geben, daß Ich auch bei der 
jetzt erfolgten Vermählung Meiner Tochter, der Pinzessin Luise Königlichen 
Hoheit, die herkömmliche Prinzessimmen-Steuer hiermit erlasse; es soll aber durch 
diesen erneuerten Gnadenbeweis dem Recht, in künftigen Fällen die Steuer zu for- 
dern, nichts vergeben werden. Dem Staatsministerio mache Ich diesen Meinen 
Beschluß zur weitern Verfügung, wegen dessen Publikation durch Aufnahme in die 
Gesetzsammlung, bekannt. 
Berlin, den Iten Juni 1825. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staatsministerium. 
 
	        
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