— 107 —
(No. 1032.) Allerhoͤchste Kabinetsorder vom 21sten Oltober 1826., wegen Erhebung der
Kanalgefälle vom Flößholze bei den Bielawer, Gromader, der Bromberger
Stadt= und den Bromberger Kanal-Schleusen.
A. Ihren Antrag in dem Berichte vom 15ten v. M., will Ich die Besiimmung
zu 3. im Tarif zur Erhebung der Kanalgefälle bei den Bilawer, Gromader,
Bromberger Stadt= und Bromberger Kanal-Schleusen vom 16ten September
1822., wonach von jedem Stücke Flôßholz, ohne Unterschied, für jede Schleuse
eine Abgabe von „acht Pfennigen“ erlegt werden soll, hierdurch dahin modifi-
ziren, daß an Schleusengeld für jedes Stück Bauholz und bei jeder Schleuse
erhoben werden:
a) von dem extrastarken Bauholze über 40 Fuß Länge, acht Pfennige,
b) von dem ordinairen starken und Mittel-Bauholze bis 40 Fuß lang, ir
gleichen von Sageblöcken, drei Pfennige, und
c von dem kleinen Bauholze und Bohlstämmen, einen Pfennig.
Ich beauftrage Sie, diese Bestimmungen zur öffentlichen Kenntniß zu brin-
gen und wegen der Ausführung und Befolgung derselben, das weiter Erforderliche
zu veranlassen.
Berlin, den 2 sten Oklober 1826.
Friedrich Wilhelm.
An
den Staats= und Finanzminister von Motz.
[o. 1033.)