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* 2V,000 Rthl# Zweihundert. sieben und vierzig Tausend Thalern
zur Verzinsung um Tilgung übernehme. ·-
Damms-vorgedachteraufdashckzogthumSachsenübemommenencokachmmeopcheiu
Betrag von ·
1,585,500Rthlk.
,enthaltenisi,welcherdcdeikigk.P1-enß.NegienmgaufdienqchdemProvisoickakSMekschlüsselzu
theilen gewesenen Reichenbachschen Obligationen in Zurechnung gebracht worden; so ist dasselbe Ver-
hältniß in Betreff der von der Großherzogl. Regierung übernommenen Central-Steuerschuld beodachtet,
und der hierunter begriffene diesfallsige etrag auf
154,
000 Rthlr.
festgestellt worden. Nürnd
K. 30. Die rückständigen Forderungen wegen Kriegs-Prästationen jeder Art, werden von den Forderun
beiderseltigen kontrahirenden Regierungen, ohne Nachrechnung und ganz in decheben Art, zur Berichtie wegen —
wung und Vertretung, übernommen, wie dies nach den V. 2. J. und 4. der Spezial -Kondention vom ——— .
Iasten July 1817. zwischen Preussen und Sachsen bestimmt worden ist. "„ Beßndee.
31. Soviel die in der Peräguations-Lieferungs-Acquivalentgelder= und Zentral-Steuerkasse Perlsana-
befindlichen Geldbesiände und die zugehdrigen Aktiv= und Passtoforderultgen (vorbehältlich der in dem üons--biefe-
gegenwartigen Vertragsartikel enthaltenen Ausnahmen) betrifft;, so wird die Betheiligung des Groß= unge Aequt=
erzogthums Sachsen-Weimar= Elsenach vergleichsweise zur Beseitigung einiger Differenzen, auf einen der un? Ven-
reinen Aktivantheil von tral- Steuer-
. 13,59.3Rkblk.15G1-.3Pf. kassen.
hierdurch festgesetzt; hierauf sollen jedoch diejenigen
9593 Rchlr. 15 Gr. 3 Pff.
in Abrechnung kommen, welche Kdnigl. Preuß. Seits für Verpflegung Russischer Truppen, bei derrn
Durchmarsch durch den an das Großherzogthum abgetretenen “t des Neustödtschen Kreises, vorschuß-
weise bezahlk worden.
Die Konigl. Prrußische Regierung hat demnach der Großberzogl. Sächsischen Regierung über-
baupt noch
4000 Rthlr. Viertausend Thaler
auf obigen reinen Aktivantheil zu gewähren. 1
32. So viel die bereits abgethanen Forderungen der allgemeinen Peräquations= und Central- ernen
Steuerkasse an Frankreich betrifft; so haben die Kdnigl. Prcußischer Scits mit dem Vicomle de Bruges Stabten.
vorgewesenen Verhandlungen, wegen des durch die Rückmärsche franzdsischer Kriegsgefangenen dem
Lande verursachten Aufwandes auf die an Weimar-Eisenach abgetretenen Gebietstheile sich nicht mit
erstreckt, und die Großherzogl. Weimar-Eisenach'sche Regierung entsagt diesfalls jedem Anspruche an
die, in Folge der erwähnten Verhandlung von der Kentech-Moonbsishen Regierung gewährte, Ent-
schloigung. Dagegen gewährt die Königl. Preußische Regierung, aus den von Preusen und Gachsen
vermdge der Konvention d. d. Paris am 25sien April 1818. gemeinschaftlich bezogenen
2, 200, 000 Franes
franzbsischen Reklamationsgeldern der Grosherzogl. Regierung, die derselben durch die §. 31. erwähnten
Quanta gut gerechnete Summe von
484 Rehlr. 14 Gr. 10. Pf. Vierhundert vier und A tzig Thaler 14 Gr. 10 Pf.
wegen der für die Etape Auma liquidirten
6,600 Franken und
240 Franken
für, in den Jahren 1808. und 1812. den französischen Truppen geleisteten, Geschwindfuhren und Transporte;
verspricht aber bie, auf die Liquidation gegen Frankreich bezüglichen Verhandlungen, einzelnen Liquidationen
und Beläge der Großberzogl. Regierung demnächst mitzutheilen und vollständig vorzulegen auch dir,
die Großherzoglichen Gebictstheile betreffenden resp. in den Originalen oder in beglaubten Abschriften
auszuantworten.
Sollten ausser den obgedachten von Preußen und Sachsen, vermdge der Konvention d. 1.
Puris den 283sten April 1818. gemeinschuftlich bezogenen
2,200,000 Francs
noch andere von Frankreich geleistete Entschädigungen sich nachweisen lassen, welche entweder tas ganze
Herzog-