(Zu Art. IV. J. 5. und 6.)
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Ueber
der Abtheiling der Steuerkredit-Schulden zwischen den resp. Koͤniglich-
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Großberzog=
Auf das Von Er vesnden ich thum Weimar-
S t esinden si isena
Benennung der Schulden ann dieser Summe udt ba vn kenann.
— " berbaupt an mithin no as Herzogthum
vom Jahre 1764. und aus frühern Skeuertkedlt sind bereits Seah#n
chulden in Zirkulation. übergegangenen
Jahren. üäbernommen. getilgt worden. Steuerkredit-
2 zu vertreten.
1 Reblr. Gr. Pf.] Reblr. Gr. f.] Rtblr. Gr. Pf.] Rihlr. Grr. Pf.
A. Unverwechselte und zur Zeit unverloos-
bare Seeuerscheine.
1Bis jetzt nicht angemeldete, als veriährt zu
betrachtende Scheine 1#,140
2 Depoftiten-Kapitalien zu 21 vom Hundert zinsbar 2242— —— 22212— 211911
ZAndere Steuerscheine zu 3 vom Hundert zinsbarg, 566100ll. S%0
B. Verloosbare Obligationen.
4Früher noch nicht ausgeloosete zu 3 Prozent 5,426,200——8, 100 G5, 29, 1000
5 Bereits ausgeloosete, inzwischen bezahlte zu
4 Pront4t4n 185,000—4 UOO — 4
6 Dergleichen bereies ausgeloosete Obligationen,
worüber die Dokumente verloren gegangen7,800 12,500 5. 300—— 1,'àac
Summa.. 6,196,854122 5385, 500 5,811,35122 51607, 9911 611
Wird die Soll--Uebernahme gegen die wirkliche
so ergiebt sich ein Minderbetrag der