Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

(Zu Art. IV. J. 5. und 6.) 
26 
Ueber 
der Abtheiling der Steuerkredit-Schulden zwischen den resp. Koͤniglich- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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Großberzog= 
Auf das Von Er vesnden ich thum Weimar- 
S t esinden si isena 
Benennung der Schulden ann dieser Summe udt ba vn kenann. 
— " berbaupt an mithin no as Herzogthum 
vom Jahre 1764. und aus frühern Skeuertkedlt sind bereits Seah#n 
chulden in Zirkulation. übergegangenen 
Jahren. üäbernommen. getilgt worden. Steuerkredit- 
2 zu vertreten. 
1 Reblr. Gr. Pf.] Reblr. Gr. f.] Rtblr. Gr. Pf.] Rihlr. Grr. Pf. 
A. Unverwechselte und zur Zeit unverloos- 
bare Seeuerscheine. 
1Bis jetzt nicht angemeldete, als veriährt zu 
betrachtende Scheine 1#,140 
2 Depoftiten-Kapitalien zu 21 vom Hundert zinsbar 2242— —— 22212— 211911 
ZAndere Steuerscheine zu 3 vom Hundert zinsbarg, 566100ll. S%0 
B. Verloosbare Obligationen. 
4Früher noch nicht ausgeloosete zu 3 Prozent 5,426,200——8, 100 G5, 29, 1000 
5 Bereits ausgeloosete, inzwischen bezahlte zu 
4 Pront4t4n 185,000—4 UOO — 4 
6 Dergleichen bereies ausgeloosete Obligationen, 
worüber die Dokumente verloren gegangen7,800 12,500 5. 300—— 1,'àac 
Summa.. 6,196,854122 5385, 500 5,811,35122 51607, 9911 611 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Wird die Soll--Uebernahme gegen die wirkliche 
so ergiebt sich ein Minderbetrag der
	        
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