Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

Genußrechte wegen der, mit der Alteren Schullehrer-Besoldungskasse verbundenen Gchischen, Welgandischen a) wezen der 
und Kreutzigerischen Stiftungen, mit Vorbehalt der, auf letztere Bezug habenden, oben (F. IV.) erwähnten, n 
2008 Rthlr. 19 Gr. 2 Pf., imgleichen den Ansprüchen auf die miu der Schullehrer-Seminarienkasse oldungetaß 
vereinigten Stiftungen, namentlsch die Scheuereckische, Reinhardtische, Weigandische, Dieterische, die 5 w 
eines Ungenanuten, und die Heimsche, nicht minder aller Theilnahme an dem fernern Gewinn aus dem Sr#nt Leerl, 
erkauf des Dresdner Gesangbuchs und des Kirchenbuchs, und hingegen Kdnigl. Sächsischer Seits allen arieniane 
Ansprüchen auf die mit den oben W. XI. bis mit XIX. bemerkten Stifts Mersedurgischen Kassen und „#mte S#tt 
Iustituten vereinigten besondern Stiftungen entsagt wird. schen Kanfen 
Außerdem leistet auch die Kdnigl. Preußische Nezierung auf alle Theilnahme an dem Zwecke des 3 
von Johann Andreas v. Östen auf Raaschau und Odrenthal in seinem Testamente vom 7ten Dezember m— 
1757. gestifteten Waisenhauses zu Plauen wegen der vormaligen Enklaven des Voigtländischen Kreises 6) wegen ves 
im Reußischen-Blankenberg, Blinkendorf, n- und Sparemberg, so wie wieder die Kbnigl. Sächsische rmil 
Regierung auf alle Anferbe an die, zu den bei der Domkirche und Stiftsschule zu Mersedurg vor- 
fallenden Bedürfnissen bestimmte, Dom-Cpmbelkasse zu Merseburg Verzicht. Snpe dt 
Endlich bewendet es Do 
XXIII. burg. 
wegen des von Friederiken Christianen Elisabeth Freifrau v. Fletcher ausgesetzten v. Fletche- 
Vermächtuisses zu Errichtung und Unterhaltung eines Schullehrer-Seminarii in Kursüchsischen Landen, rische Stif- 
in Folge der nur für diesen Fall getroffenen besondern Uebereinkunft bei dem, von dem Kdnigl. Groß= kung. 
britannisch-Hannbverischen Ober-Appellationsgericht zu Zelle unter dem 154en ovember 1822. ertheilten 
schiedsrichterlchen Erkenntnisse. 
Waisenhauses 
1 
XXIV. 
In Ansehung aller übrigen, in der gegenwärtigen Konvention nicht erwähnten, milden Stif= Uebrigenoch 
tungen verbleibt es für jetzt noch bis zu einer deß#nitiven Vereinigung darüber, bei den deshalb im nicht erledig- 
Art. XXII. 1. und 2. der Eingangs berührten Hauptkonvention vom 28sten August 1819. enthal= te Stifrun- 
tenen Vestimmungen; es sollen jedoch die Verhandlungen über diese Stiftungen, imgleichen über die en- 
dabei zur Sprache kommenden fiskalischen Punkte, moglichst beschleunigt und die darüber zu treffenden 
Vereinigungen nach beiderseits erfolgter Allerhöchster Genehmigung, durch eine anderweite nachträgliche 
Konvenkion zum Abschluß gebracht, und nebst der gegenwärtigen. Konvention, bffentlich bekannt gemacht 
werden. 
Zu dessen Urkund haben die beiderseitigen Königl. Bevollmächtigten die gegenwärtige Konvention 
unterzeichnet. 
Geschehen zu Dresden, am 4ten April 1828. 
D. Pinder, Muͤller, 
Koͤnigl. Preußischer Kommissarius. Koͤnigl. Saͤchsischer Kommissarin 
alifikation ist unter dem isten und 'ten Juli 1825. erfolgk. 
  
A. Ueber-
	        
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